Bei Insolvenz des Geschäftspartners - richtig handeln
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Wenn Gläubiger Zweifel an der Zahlungsfähigkeit eines Geschäftspartners haben, sollten sie sich vor dem Abschluss neuer Geschäfte informieren, ob sich das Unternehmen möglicherweise bereits in der Insolvenz befindet. Die Bundesländer haben zu diesem Zweck das Online-Portal www.insolvenzbekanntmachungen.de eingerichtet, auf dem entsprechende Veröffentlichungen zu finden sind.
Nach einem gestellten Insolvenzantrag sollten die Gläubiger unverzüglich innerhalb der gesetzten Frist ihre Forderungen und Ansprüche beim Insolvenzverwalter anmelden. Um die eigenen Rechte zu wahren, empfiehlt es sich auch an den Gläubigerversammlungen teilzunehmen. (Quelle: MittelstandsWiki)
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Datum: 24.06.2009 - 15:25 Uhr
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