Einführung eines Unternehmensstrafrechts: Justizministerkonferenz begrüßt Vorschlag aus Nordrhein

Einführung eines Unternehmensstrafrechts: Justizministerkonferenz begrüßt Vorschlag aus Nordrhein-Westfalen und Vorbereitung einer Bundesratsbefassung

ID: 981204

Einführung eines Unternehmensstrafrechts: Justizministerkonferenz begrüßt Vorschlag aus Nordrhein-Westfalen und Vorbereitung einer Bundesratsbefassung



(pressrelations) -
Berlin, 14.11.2013 - Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland begrüßt den Vorschlag von Nordrhein-Westfalens Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) für ein Gesetz zur Einführung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Unternehmen und sonstigen Verbänden. Transparency Deutschland fordert seit Langem, dass Bestechung durch deutsche Unternehmen härter bestraft werden muss. Die OECD fordert zum Beispiel die Einführung eines Unternehmensstrafrechts. Diese Forderung wurde nun von NRW-Justizminister Kutschaty aufgegriffen. Sein Vorschlag wurde auf der heutigen Justizministerkonferenz begrüßt. Kutschaty wird gebeten, in Abstimmung mit den anderen Ländern eine Bundesratsbefassung vorzubereiten.

Jürgen Marten, stellvertretender Vorsitzende von Transparency Deutschland: "Deutsche Unternehmen gelten im Ausland als zuverlässige und integre Partner. Trotzdem können große Skandale ihren Ruf immer wieder in Misskredit bringen. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten steigt der Druck auf die Unternehmen. Daher müssen wir Unternehmen, die sauber arbeiten wollen, durch bessere Gesetze schützen. Die gesetzliche Regelung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Unternehmen und Verbänden, wie Nordrhein-Westfalen sie vorschlägt, wäre ein wichtiger und lange überfälliger Schritt."

Während es unter anderem in Frankreich, Österreich und Spanien ein Unternehmensstrafrecht gibt, werden in Deutschland Korruptionsdelikte im Geschäftsverkehr bisher nur nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz geahndet. Hier hat Deutschland zwar die mögliche Geldbuße, die gegen Unternehmen verhängt werden kann, von 1 Million auf 10 Millionen Euro angehoben. Das Strafmaß bleibt jedoch weiterhin zu gering.

Zum Vorschlag

Der Vorschlag von Nordrhein-Westfalens Justizminister rückt das Unternehmen und andere Verbände ins Zentrum der Strafverfolgung. Durch die Einführung eines Unternehmensstrafrechts sollen sowohl die fehlerhafte Auswahl von Führungspersonal als auch verschuldete Überwachungsfehler bestraft werden können. Es sollen Anreize gesetzt werden, damit Unternehmen präventive Maßnahmen gegen Korruption ergreifen und ein den Risiken des Unternehmens angepasstes Compliancemanagementsystem einführen. Dazu zählen aus Sicht von Transparency Deutschland zum Beispiel



? ein klares Bekenntnis der Unternehmensführung zu Null-Toleranz von Korruption,
? die Aufstellung von klaren, sanktionsbewährten Verhaltensregeln,
? die Schulung von Mitarbeitenden und
? die Einführung eines Hinweisgebersystems.

Transparency Deutschland hat eine Reihe von Hilfestellungen für Unternehmen erarbeitet. Dazu zählen unter anderem die Checkliste für Self-Audits für Unternehmen und die Schulungsbroschüre RESIST "Erpressung und Bestechungsforderungen in internationalen Geschäften widerstehen".


Kontakt

Prof. Dr. Dr. Jürgen Marten, Stellvertretender Vorsitzender
Dr. Christian Humborg, Geschäftsführer
Transparency International Deutschland e.V.
Tel.: 030 - 54 98 98 0
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Datum: 14.11.2013 - 17:51 Uhr
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