Neue Anflugregelung am Flugplatz Schönhagen
ID: 981598
Erfolg für Europäisches Vogelschutzgebiet Nuthe-Nieplitz-Niederung
In einer für Deutschland einmaligen Entscheidung hat die Luftfahrtbehörde nun festgelegt, dass dem an- und abfliegenden Luftverkehr ab sofort zu allen Jahreszeiten das Überfliegen der nördlich und westlich des Flugplatzes gelegenen Teile des Vogelschutzgebietes untersagt ist. Konkret bedeutet das, dass diese Bereiche des Vogelschutzgebietes einschließlich der Ortschaften Blankensee, Breite, Körzin und Stangenhagen weder von Flugzeugen noch von Hubschraubern in einer Höhe von unter 600 m überflogen werden dürfen.
Und nicht nur die Tierwelt freut sich über diese Entscheidung. In den genannten Ortschaften dürfte es zukünftig etwas ruhiger werden – was Bewohner und Erholungssuchende gleichermaßen begrüßen.
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Seit 20 Jahren leistet der Landschafts-Förderverein wertvolle Naturschutzarbeit in der Nuthe-Nieplitz-Region. Wir haben zum Beispiel 3.000 Hektar Land und Seen gekauft, Flächen entsiegelt, Feuchtgbiete geschaffen, Bäume und Sträucher gepflanzt, Wanderwege und Aussichtstürme angelegt, naturverträgliche Landwirtschaft in der Region etabliert, das Wildgehege am Glauer Tal und das NaturParkZentrum eingerichtet.
Der Verein schützt in der Nuthe-Nieplitz-Niederung naturnahe Flächen. Durch Ankauf, Pachtung und Pflege von Flächen und verschiedene Projekte tragen die Förder- und Vollmitglieder dazu bei, die Schönheit der Niederung zu erhalten.
Datum: 15.11.2013 - 11:39 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 981598
Anzahl Zeichen: 1532
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Elisabeth Hofmann
Stadt:
Michendorf OT Stücken
Telefon: 033731 700460
Kategorie:
Reiseziele
Meldungsart: Erfolgsprojekt
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 15.11.2013
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"Neue Anflugregelung am Flugplatz Schönhagen"
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Landschafts-Förderverein Nuthe-Nieplitz-Niederung e.V. (Nachricht senden)
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