?Tell-a-friend? ? oder lieber doch nicht
ID: 982866
Automatische Empfehlungsmail ist verbotene Werbung
So entschied der BGH in einem Urteil vom 12.09.2013 und erklärte damit die beliebten ?Tell-a-friend?-Funktionen vieler Internetanbieter oder Webseitenbetreiber für unzulässig und abmahnfähig.
Was war passiert? Auf der Internetseite der Beklagten befindet sich eine Weiterempfehlungsfunktion. Gibt ein Nutzer seine E-Mail-Adresse und die einer anderen Person ein, sendet die Internetseite automatisch eine E-Mail an diese andere Person, die außer einem Hinweis auf die Website der Beklagten keinen Inhalt enthält. Die Beklagte erscheint als Absenderin der E-Mail. Nachdem der klagende Rechtsanwalt sich beschwert hatte, versprach die Beklagte, seine E-Mail-Adresse zu sperren. Der Kläger erhielt aber weitere E-Mails und verlangte deshalb Unterlassung. Mit Erfolg.
Das Versenden unerbetener Werbemails sei eine nicht unerhebliche Belästigung mit Werbung. Letzteres sei jede Äußerung bei der Ausübung von Handel, Gewerbe, Handwerk oder freiem Beruf mit dem Ziel der Absatzförderung. Dass der Versand der Empfehlungsmail auf dem Willen eines Dritten beruhte, sei irrelevant. Entscheidend sei der Zweck der Empfehlungsfunktion, andere Personen auf die Leistung der Beklagten aufmerksam zu machen.
Die Beklagte haftet dabei als Täterin. Denn der E-Mailversand beruht auf der von ihr aktiv bereitgestellten Weiterempfehlungsfunktion.
(BGH, Urteil vom 12.9.2013 ? I ZR 208/12)
Unsere Meinung
Es ist nicht ganz klar, ob der Hauptgrund für die Verurteilung darin lag, dass das beklagte Unternehmen selbst als Absenderin der Werbemails erschien. In dem Urteil weist der BGH immerhin deutlich auf diesen Umstand hin. Wenn also der die Mail letztlich auslösende Nutzer Absender wäre, könnte die Funktion eventuell zulässig sein.
Das bleibt aber Spekulation, da der BGH leider keine genauen Äußerungen dazu macht. Der sicherste Weg muss also lauten, solche Funktionalitäten gar nicht mehr anzubieten, um Abmahnungen und die damit verbundenen Kosten zu vermeiden.
Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
Datum: 18.11.2013 - 14:29 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 982866
Anzahl Zeichen: 3235
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Karlsruhe
Kategorie:
Internet-Portale
Diese Pressemitteilung wurde bisher 289 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"?Tell-a-friend? ? oder lieber doch nicht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Schutt, Waetke - Rechtsanwälte (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI), Dr.?Stefan Brink, hat 2019 als das Jahr der Kontrollen angekündigt, nachdem der Schwerpunkt der Tätigkeit der Datenschutzbehörde bisher auf der Beratung lag. Brink, will nach einem aktuellen Intervi
Cookies: Deutsche Opt-Out-Regel verstößt gegen EU-Recht ...
Fast alle Webseiten verwenden Cookies. Cookies sind dazu da, den Nutzer wiederzuerkennen und das Surfen auf einer Website zu erleichtern. Durch die Verwendung von Cookies ist es beispielsweise möglich, dass Nutzer ihre Zugangsdaten nicht bei jedem Besuch einer Website neu eingeben müssen oder, das
DSGVO: Bußgeld gegen früheren Juso-Landeschef ...
Spannende Frage: Inwieweit darf innerhalb einer Partei die Liste der Delegierten eines Parteitages weitergegeben werden? Die Frage berührt die innerparteiliche Transparenz und damit letztlich auch den demokratischen Diskurs. Politische Parteien sind in Deutschland als Vereine organsiert und unterli
Weitere Mitteilungen von Schutt, Waetke - Rechtsanwälte
Meilenstein erreicht: Die ersten Vectoring-Städte gehen heute an den Start ...
. - Neuste Technik in zehn Ortsnetzen verfügbar - 2. Halbjahr 2014: Geschwindigkeiten von maximal 100 MBit/s möglich - Schlagzahl beim Ausbau wird 2014 auf über 100 Ortsnetze erhöht Ein wichtiger Meilenstein ist erreicht. Ab sofort können Kunden in den Ortsnetze
Neuer Internet-Betreiber für Goldberg und Plau am See ...
Mit Wirkung zum 1. November hat die Schweriner WEMACOM die Breitbandnetze in Goldberg und Plau am See vom bisherigen Betreiber Arche.Net übernommen. Die Arche.Net verkauft die beiden Netze zur Sanierung ihres Unternehmens im laufenden Insolvenzverfahren. Knapp 600 Kunden in den beiden Städten mer
Mehr Sicherheit bei Datenschutz: TÜV Rheinland prüft App von VRS erfolgreich ...
TÜV Rheinland hat die App des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS) auf Einhaltung der Datenschutzregeln bei allen Nutzern geprüft. Damit erhält der Verkehrsverbund als erstes Unternehmen in Deutschland das von TÜV Rheinland eingeführte Prüfzeichen ?Check your App?. Hintergrund der neuen Prüfun
sipkom: Als Provider bei Gigaset schon voreingestellt? einfach günstig lostelefonieren ...
- Mit sipkom kann man weltweit besonders kostengünstig telefonieren; virtuelle Rufnummern mit Ortsnetzkennung können bereits ab 60 Cent eingerichtet werden. Die eigene VoIP-Hardware dafür einzurichten, ist dabei oft einfacher, als man denkt. Denn bei den VoIP-Geräten von Gigaset wie dem Gigaset




