Widerruf der Waffenbesitzkarte bei Aufbewahrung einer geladenen Pistole unter der Bettmatraze

Widerruf der Waffenbesitzkarte bei Aufbewahrung einer geladenen Pistole unter der Bettmatraze

ID: 983205

OVG zur Unzuverlässigkeit von Waffenbesitzern



(PresseBox) - Waffen sind gefährlich, das ist allgemein bekannt. Daher muss besonders darauf geachtet werden, wie Waffenbesitzer mit ihren Waffen umgehen, auch wenn sie ordnungsgemäß eine Waffenbesitzkarte besitzen.
Tatsächlich wurd in diesem Fall festgestellt, dass ein Waffenbesitzer in Bezug auf seine Waffe unzuverlässig ist. Der Grund: Er hatte seine Pistole ? in geladenem Zustand ? unter der Matraze seines Bettes aufbewahrt.
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Datum: 19.11.2013 - 08:45 Uhr
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