Widerruf der Waffenbesitzkarte bei Aufbewahrung einer geladenen Pistole unter der Bettmatraze
ID: 983205
OVG zur Unzuverlässigkeit von Waffenbesitzern
Tatsächlich wurd in diesem Fall festgestellt, dass ein Waffenbesitzer in Bezug auf seine Waffe unzuverlässig ist. Der Grund: Er hatte seine Pistole ? in geladenem Zustand ? unter der Matraze seines Bettes aufbewahrt.
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Datum: 19.11.2013 - 08:45 Uhr
Sprache: Deutsch
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Mannheim
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Vermischtes
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