Tarifliche Mindestlöhne in der Bauwirtschaft erfolgreich
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gesetzlichen Mindestlohn nimmt häufig Bezug auf den bereits 1997
eingeführten tariflichen Mindestlohn in der Bauwirtschaft. Die
Übertragbarkeit der überaus positiven Erfahrungen mit einem
Mindestlohn von aktuell zwischen 10,25 EUR und 13,70 EUR auf andere
Branchen muss jedoch bezweifelt werden.
Von der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns können ganz
unterschiedliche Effekte ausgehen, je nachdem wie die
"Kräfteverhältnisse" zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite vor
der Einführung eines solchen Mindestlohns verteilt sind. Liegen die
Löhne im Niedriglohnbereich unterhalb der sogenannten
Grenzproduktivität - verfügt der Arbeitgeber also über eine große
Marktmacht -, führt der Mindestlohn sogar zu positiven Lohn- und
Beschäftigungseffekten. Diese Überlegungen können erklären, warum
empirische Studien je nach Branche zu unterschiedlichen Ergebnissen
kommen, was die Auswirkung von Mindestlöhnen angeht.
Zumindest in der Bauwirtschaft kann die Einführung der tariflichen
Mindestlöhne als voller Erfolg gelten. So kommt ein Gutachten im
Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Institut für
Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Rheinisch-Westfälisches Institut
für Wirtschaftsforschung, Institut für Sozialforschung und
Gesellschaftspolitik, 2011, Evaluation bestehender gesetzlicher
Mindestlohnregelungen - Branche: Bauhauptgewerbe) zu dem Ergebnis,
dass die Einführung der tariflichen Mindestlöhne im Baugewerbe
- zu positiven Lohneffekten geführt hat, vor allem in
Ostdeutschland, wo deutlich mehr Beschäftigte vom Mindestlohn
betroffen waren - und auch noch sind - als in Westdeutschland;
- zu keinem signifikanten Beschäftigungseffekt (weder positiv noch
negativ) bei deutschen Baubetrieben geführt hat;
- nicht zu einer Senkung des Arbeitnehmerschutzes geführt hat;
- die Wettbewerbsfähigkeit sowohl der betroffenen Betriebe als
auch die der gesamten Branche nicht verändert hat.
Die Übertragbarkeit der Ergebnisse auf andere Branchen, besonders
auf einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn wie er derzeit im
Rahmen der Koalitionsgespräche zwischen CDU und SPD diskutiert wird,
muss allerdings bezweifelt werden. So legen bereits die theoretischen
Überlegungen nahe, dass die Beschäftigungswirkungen bei einem
flächendeckenden Mindestlohn in den einzelnen Branchen sehr
unterschiedlich sein werden. Darüber hinaus ist die Bauwirtschaft von
einigen Besonderheiten geprägt. So ist die Branche sehr
arbeitsintensiv, das heißt Arbeit kann hier nicht einfach durch
Kapital ersetzt werden. Ferner hat es bei Einführung der Mindestlöhne
in der Bauwirtschaft einen großen Anteil an ausländischen Betrieben
gegeben, die den nach Deutschland entsandten Mitarbeitern
Niedriglöhne gezahlt haben. Nach Einführung der Mindestlöhne sind die
Entsendungen stark zurück gegangen.
Der Erfolg oder Misserfolg eines flächendeckenden gesetzlichen
Mindestlohns kann aus diesem Grund nur sehr bedingt aus den
Erfahrungen in der Bauwirtschaft abgeleitet werden.
Pressekontakt:
SOKA-BAU
Michael Delmhorst
Telefon: 0611 707-2100
E-Mail: MDelmhorst@soka-bau.de
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Datum: 20.11.2013 - 10:00 Uhr
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