Milanoo im Prozess wegen Verletzung des Domainnamens durch milanoo.cc erfolgreich

Milanoo im Prozess wegen Verletzung des Domainnamens durch milanoo.cc erfolgreich

ID: 985746
(ots) - Am 11. November erhielt Milanoo
den Domainnamen milanoo.cc erfolgreich zurück. Der .cc Domainname ist
der den nordwestlich von Australien im Indischen Ozean gelegenen
Inseln Kokos und Keeling offiziell zugestandene Domainname. Aber CC
ist auch die Abkürzung für "Commercial Company" und bei
Einzelpersonen und Unternehmen so beliebt, dass .CC nach .COM und
.NET in Amerika zu der dritthäufigsten Domäne wurde.

Das weltweit im B2C-Handel tätige Unternehmen, Milanoo.com,
beauftragte im Juli 2013 eine Washingtoner Rechtsanwaltskanzlei mit
der Einleitung eines Schiedsgerichtsverfahrens (Aktenzeichen
DCC2013-0003). Ein lokales amerikanisches Gericht hat das Verfahren
zugelassen und den Fall an die WIPO (Weltorganisation für geistiges
Eigentum) weitergeleitet. Der Kläger Milanoo hat Klage gegen den
Besitzer (nachstehend der Beklagte) des angefochtenen Domainnamens
milanoo.cc mit der Behauptung eingereicht, dass der strittige
Domainname im Mai 2011 registriert wurde, während die Registrierung
des Namens milanoo.com bereits am 12. Dezember 2007 erfolgte und der
Onlinebetrieb offiziell Anfang 2008 begann. Milanoo hat seither
milanoo.com bei der Entwicklung seines globalen Unternehmens
verwendet. Nach fünfjähriger Entwicklung verfügt das Unternehmen
nunmehr über Websites in Englisch, Französisch, Deutsch, Japanisch,
Italienisch, Spanisch, Portugiesisch und Russisch, die über 180
Länder und Regionen abdecken. Der Kläger ist daher der Meinung, dass
der strittige Domainname sehr leicht mit der Handelsmarke Milanoo
verwechselt werden kann.

Des Weiteren hat Milanoo entsprechende Unterlagen beigebracht, die
beweisen, dass der Beklagte die Ähnlichkeit der Domainnamen nutzte,
um sich eine Reihe von Abfragen widerrechtlich anzueignen und
mithilfe von Schlagwortsuche Aufmerksamkeit von milanoo.com


abzulenken sowie Kunden dazu zu verleiteten, auf seiner Website
einzukaufen. Gleichzeitig leitete der Beklagte zahlreiche
Kundenreklamationen an Milanoo weiter und profitierte von der
Bekanntheit der Marke Milanoo.com. Der Beklagte hat sich folglich der
arglistigen Registrierung und Nutzung schuldig gemacht.

Die WIPO kam daher zu dem einstimmigen Beschluss, dass milanoo der
Eigentümer von milanoo.cc ist. Gleichzeitig wurde geurteilt, dass der
strittige Name milanoo.me ebenfalls milanoo zusteht. Der Sprecher von
Milanoo, Xu Yuan, erklärte: "Der zielstrebige Schutz der
Urheberrechte und des Markenwertes war immer schon unsere Strategie.
Mit der Ausweitung unserer internationalen Geschäftstätigkeit auf die
gesamte Welt müssen wir uns noch bewusster mit dem Schutz unserer
Marke und unserer rechtlichen Position beschäftigen. Wir werden
unsere Rechte mit allen zur Verfügung stehenden, legitimen Mitteln
konsequent gegen Verhalten verteidigen, das sich negativ auf unsere
Markenwerte auswirkt."



Pressekontakt:
KONTAKT: Wu Ting, +86-(28)-65596832, wuting@milanoo.com

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Datum: 22.11.2013 - 07:55 Uhr
Sprache: Deutsch
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Chengdu, China



Kategorie:

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