Ad hoc: HeidelbergCement wehrt sich gegen Kartellbuße
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Ad hoc: HeidelbergCement wehrt sich gegen Kartellbuße
HeidelbergCement bestreitet wesentliche Feststellungen des Sachverhalts sowie jeglichen Mehrerlös; dies gilt in gleicher Weise für den anhängigen Schadensersatzprozess. Unabhängig davon bestehen angemessene Rückstellungen zur Risikovorsorge.
Das Unternehmen hat bereits in der Verhandlung Rechtsbeschwerde eingelegt. Bis zum Vorliegen einer rechtskräftigen Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die nicht vor 2010 erwartet wird, müssen keine Zahlungen geleistet oder Sicherheiten gestellt werden.
HeidelbergCement AG
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Datum: 29.06.2009 - 11:02 Uhr
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