Lissabon-Vertrag besteht
ID: 99166
Lissabon-Vertrag besteht
Der Vertrag von Lissabon besteht vor dem Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht setzt seine inhaltliche Linie von Maastricht fort.
Das Urteil staerkt den Bundestag. Das Begleitgesetz werden wir noch vor der Wahl erneuern und darin die Beteiligungsrechte des Bundestages verbessern.
Gauweiler und die Linke sind mit Ihrer Ablehnung des Vertrags gescheitert. Bundestag und Bundesregierung haben gewonnen. Mit den Massgaben des Urteils werden wir die Beteiligungsrechte des Bundestages verbessern.
Das Urteil ist auch ein klares Signal an die Waehlerinnen und Waehler Irlands, den tschechischen Praesidenten Klaus und den polnischen Praesidenten Kaczynski, dass Bedenken gegen den Vertrag unbegruendet sind. Einer Ratifizierung steht nichts entgegen.
© 2009 SPD-Bundestagsfraktion - Internet: http://www.spdfraktion.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 30.06.2009 - 14:21 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 99166
Anzahl Zeichen: 0
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 362 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Lissabon-Vertrag besteht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
SPD-Bundestagsfraktion (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).