Betriebsbedingte Kündigung, Arbeitsplatz im Ausland
ID: 991727
Informationen aus dem Arbeitsrecht von den Rechtsanwälten Wagner + Gräf
Die Beklagte ist ein Unternehmen der Textilindustrie mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Sie unterhält seit geraumer Zeit in der Tschechischen Republik eine Betriebsstätte, in der sie Verbandsstoffe herstellt. Die "Endfertigung" der Stoffe erfolgte in einem am Sitz der Beklagten gelegenen Betrieb. In diesem war die Klägerin seit 1984 als Textilarbeiterin tätig. Im Juni 2011 beschloss die Beklagte, ihre gesamte Produktion in der tschechischen Betriebsstätte zu konzentrieren. In Deutschland sollte lediglich die Verwaltung nebst "kaufmännischem Bereich" bestehen bleiben. Mit Blick hierauf erklärte die Beklagte gegenüber den an ihrem Sitz beschäftigten Produktionsmitarbeitern eine ordentliche Beendigungskündigung. Die Klägerin hat die Auffassung vertreten, die Kündigung sei sozial ungerechtfertigt. Die Beklagte habe ihr durch den Ausspruch einer Änderungskündigung die Möglichkeit geben müssen, über einen Umzug zumindest nachzudenken.
Die Kündigungsschutzklage blieb - wie in den Vorinstanzen - vor dem Zweiten Senat des Bundesarbeitsgerichts erfolglos. Aufgrund der Verlagerung der "Endfertigung" in die mehrere hundert Kilometer von ihrem Sitz entfernte tschechische Betriebsstätte hatte die Beklagte keine Möglichkeit mehr, die Klägerin in einem inländischen Betrieb weiter zu beschäftigen. Umstände, unter denen ausnahmsweise eine Verpflichtung des Arbeitgebers zu erwägen wäre, Arbeitnehmer im Ausland weiter zu beschäftigen, lagen nicht vor.
Pressemitteilung des BAG zum Urteil vom 29.08.2013 - 2 AZR 809/12
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Seit mehr als zwanzig Jahren stehen die Rechtsanwälte Wagner + Gräf für engagierte, professionelle Rechtsberatung und Prozessführung. Unsere Kanzlei mit Sitz in Würzburg wurde von Rechtsanwalt Gerhard Wagner im Jahr 1988 gegründet. Mit den Rechtsanwälten Dieter Gräf und Markus Thoni wurde die Kanzlei 1992 und 2001 um zusätzliche Kompetenzfelder erweitert. Wir vertreten Gesellschaften, Unternehmen, Selbstständige und Privatpersonen.
Mainparkring 4, 97246 Eibelstadt
Datum: 02.12.2013 - 16:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 991727
Anzahl Zeichen: 2546
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Martin Hesselbach
Stadt:
Würzburg
Telefon: 09303-982350
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 202 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Betriebsbedingte Kündigung, Arbeitsplatz im Ausland"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rechtsanwälte Wagner + Gräf (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).