Westfalenpost: Verfassungsfeindlich
Von Monika Willer
ID: 992623
sogar verteidigen? Gehört zur Demokratie auch die Freiheit, Juden zu
hassen und Ausländern die Menschenrechte abzusprechen? Das sind
Fragen, die anlässlich des NPD-Verbotsantrags diskutiert werden. Denn
einerseits zählt zu den Lehren aus der Nazidiktatur eben die
Verteidigung der Freiheit inklusive der Gründung von Parteien.
Andererseits hat das Grundgesetz den Auftrag, eine Wiederholung
solchen Unrechts auszuschließen.
Die NPD ist eine Einprozent-Partei. Warum also die ganze
Aufregung? Eben, weil die NPD eine Partei ist und als solche
Privilegien genießt, darunter staatliche Geldzuweisungen. Die
Steuerzahler finanzieren politische Protagonisten, die von
antisemitischen Ausfällen nicht lassen können, für die Menschen
nichtdeutscher Herkunft "Fremdkörper" sind. Die Autoren des
Verbotsantrages legen unmissverständlich offen, dass die NPD die
Grundpfeiler unserer Verfassung nicht nur ablehnt, sondern bekämpft:
Freiheit, Gleichheit, Demokratie.
Es gibt eine Theorie, nach der Rechtsextremismus eine Antireaktion
auf die Moderne ist. Menschen, die sich in einem immer
unübersichtlicher werdenden sozialen und politischen Gefüge
entfremdet und machtlos fühlen, werden anfällig für
Komplexitätsreduktion: zum Beispiel, wenn ihnen jemand sagt, "Die"
seien Schuld. "Die Juden", "die Migranten", "die Asylbewerber" - vor
allem dann, wenn die Bindung an christliche Werte wie Nächstenliebe
aufgegeben wurde. Solche Bürger muss eine Demokratie aushalten und
womöglich mit besserem Beispiel aufklären. Aber eine Partei, die
durch und durch verfassungsfeindlich ist, die muss eine Demokratie
nun wirklich nicht auch noch finanzieren.
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Datum: 03.12.2013 - 21:32 Uhr
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