Medizinrecht - Arzthaftungsrecht: qualifizierte Beratung durch Ciper & Coll. - Rechtsanwälte
ID: 992764
Ciper & Coll., die Anwälte für Medizinrecht, Arzthaftungsrecht und Schmerzensgeld - bundesweit - auf Erfolgskurs: Kompetente und qualifizierte Rechtsberatung an über dreißig Kanzleistandorten.
I.
Oberlandesgericht Köln - vom 19. November 2013
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Schlaganfall nach endovaskulärem Eingriff durch Nichtentfernen eines Coils, OLG Köln, Az. 5 U 19/13
Chronologie:
Die Klägerin verspürte in 2004 nach einer Radtour plötzlich auftretende heftige Cervicocephalgien, Schwindel und Übelkeit. Aufgrund dieser Beschwerden wurde sie bei einem GSC-Wert von 15 mit dem Rettungsdienst in eine Klinik verbracht. Nach Sedierung, Intubation und Beatmung erfolgte eine Verlegung in das Klinikum der Beklagten, wo sie sich mehrere Wochen in stationärer Behandlung befand. Es wurde ein endovaskulärer Eingriff vorgenommen, da ein Aneurysma aufgetreten war. Diese Aneurysma platzte. Ein bei dem Eingriff verloren gegangener Coil verstopfte eine zum Hirn führende Arterie, woraufhin es zu Einblutungen in die linke Gehirnhälfte kam, die einen Schlaganfall verursachten. Die Klägerin fiel daraufhin ins Koma. An den Folgen des Schlaganfalles leidet die Klägerin auch heute noch.
Verfahren:
Das Landgericht Köln (Az. 25 O 201/06) hatte die Klage zunächst abgewiesen, da sich die Kammer auf den Standpunkt stellte, dass es keine Abweichung der Behandlung vom medizinischen Standard gegeben hätte. Ebenso fehle es auch für ein mögliches Aufklärungsversäumnis an der erforderlichen Kausalität.
Das sah der Arzthaftungssenat des Oberlandesgerichtes nach Berufungseinlegung durch Ciper & Coll. jedoch anders: Das OLG stellte fest, dass die Ausführungen des Landgerichtes Köln zu dürftig seien und der Behandlungsfehler auf der Hand liege. Auch sei der Aspekt des Übernahmeverschuldens nicht beachtet worden.
Das OLG Köln schlug den Parteien sodann einen Vergleich über 250.000,- Euro vor.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Auch der vorliegende Fall stellt sich als ein Paradebeispiel dafür dar, erstinstanzliche abweisende Entscheidungen in einer Berufungsinstanz qualifiziert hinterfragen zu lassen. Ohne das konsequente Vorgehen gegen das Landgerichtsurteil von der Fachanwältin für Medizinrecht Irene Rist hätte die geschädigte Patientin eine rechtskräftige Klageabweisung erhalten. Berücksichtigt man sodann die Höhe der Ansprüche, stellt sich umso mehr die Wichtigkeit eines derartigen Vorgehens heraus.
II.
Landgericht Dresden - vom 25. November 2013
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Auslaufen von Knochenzement bei Endoprothese, LG Dresden, Az. 6 O 719/12
Chronologie:
Die Klägerin zog sich eine Mehrfachfraktur des linken Oberarmes mit Beteiligung der Schulter zu. In der Einrichtung der Beklagten kam es zum Einsatz einer Endoprothese ohne vorherige Aufklärung. Im Rahmen der Operation lief Knochenzement aus. Daraufhin kam es zu Verhärtungen unweit der Operationsnarbe sowie zu einer Nervschädigung infolge des ausgelaufenen Knochenzements.
Verfahren:
Da eine außergerichtliche Einigung scheiterte, musste die Klägerin gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Der vom Gericht bestellte Sachverständige bestätigte den klägerischen Vortrag und stellte einen Behandlungsfehler fest. Durch engagierte Vergleichsverhandlungen konnte der sachbearbeitende Rechtsanwalt Daniel C. Mahr LLM einen Vergleichsvorschlag des Gerichtes erreichen. Die Schadenpositionen lagen im deutlich fünfstelligen Eurobereich.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Gerichtliche Vergleichsvorschläge beruhen immer auf einer Würdigung der Gesamtsituation und kommen zustande, wenn die Parteien sich entgegenkommen. Damit wird in der Regel eine weitere für alle Beteiligten belastende zusätzliche Beweisaufnahme vermieden. Oftmals sollten Gerichte jedoch in Bezug auf die Höhe der vorgeschlagenen Vergleichssummen etwas mutiger werden: Ein Betrag, der für einen schwer geschädigten Patientin, der von Hartz IV leben muss, vielleicht einen Jahresbetrag ausmacht, stellt sich für die zahlungspflichtige Versicherungswirtschaft lediglich als "peanuts" dar und wird von der Versichertengemeinschaft ohnehin leicht aufgefangen. Rechtsanwalt Daniel Mahr LLM hält das erzielte Ergebnis in der vorliegenden Sache dennoch für sehr erfreulich.
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Datum: 05.12.2013 - 09:40 Uhr
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