Containerschiff MS Novitas-H von Castor Kapital droht offenbar die Insolvenz ? Kapitalmarktrecht
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Das Containerschiff MS Novitas-H aus dem 34.Beteiligungsangebot des Emissionshauses Castor Kapital steht offenbar vor der Insolvenz.
GRP Rainer LLP(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Wie das "fondstelegramm" am 6. Dezember berichtet, wurde das Containerschiff MS Novitas-H vom Amtsgericht Bremen unter die vorläufige Zwangsverwaltung gestellt (Az.: 515 IN 9/13). Das Hamburger Emissionshaus Castor Kapital legt seit 1993 Schiffsbeteiligungen auf. Das 1995 gebaute Containerschiff MS Novitas-H wurde 2003 in den Castor-Schiffsfonds eingebracht, der im gleichen Jahr platziert wurde.
Offenbar können auch die Schiffsfonds von Castor Kapital sich der andauernden Krise der Schifffahrt nicht entziehen. Hauptgründe für die Krise sind in erster Linie Überkapazitäten und sinkende Charterraten. Das bekamen bereits viele Anleger zu spüren, deren Ausschüttungen deutlich hinter den Erwartungen zurückblieben bzw. ganz ausblieben. Inzwischen sollen seit Ausbruch der Krise schon mehr als 300 Fondsschiffe insolvent sein. Der MS Novitas-H könnte nun das gleiche Schicksal drohen. Für die Anleger bedeutet eine Insolvenz, dass sie möglicherweise ihr gesamtes investiertes Kapital verlieren.
Damit es nicht so weit kommt, sollten sich die Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden, der ihre möglichen Ansprüche auf Schadensersatz überprüft und ggfs. die weiteren Schritte einleitet. Ansatzpunkt für Schadensersatz kann zum Beispiel Falschberatung sein. Das heißt: Der Anleger wurde nicht ordnungsgemäß beraten. So gehört zu den Ansprüchen an eine anleger- und objektgerechte Beratung eine umfassende Aufklärung über sämtliche Risiken, die im Zusammenhang mit der Investition stehen. Dazu zählt unter anderem auch das Risiko des Totalverlusts.
Darüber hinaus müssen die Anleger nach Rechtsprechung des BGH auch über die sogenannten Kick-Backs aufgeklärt werden. Darunter versteht man Provisionen, die an die Bank für die Vermittlung der Fondsanteile fließen. Der BGH stellte fest, dass diese Rückvergütungen unter Umständen großen Einfluss auf die Kaufentscheidung haben können. Sowohl das Verschweigen der Kick-Backs als auch Falschberatung können Schadensersatz begründen.
Anleger, die in das Containerschiff MS Novitas-H von Castor Kapital investiert haben, sollten aber nicht mehr zu lange warten, wenn sie noch Schadensersatzansprüche geltend machen möchten, da bereits Verjährung drohen könnte.
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Datum: 09.12.2013 - 17:50 Uhr
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