Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Reiserecht
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von 80 Milliarden Euro in Deutschland zeugen von einem attraktiven
Markt. Denn viele Urlauber sparen eisern für die angeblich schönsten
Wochen des Jahres. Um so enttäuschter sind sie, wenn nicht alles wie
geplant abläuft. Bisher war jede Aufregung vergebens. Der
Veranstalter sitzt doch am längeren Hebel. Bis jetzt. Denn endlich
stellt sich der Bundesgerichtshof auf die Seite der Schwächeren. Wenn
das Flugzeug nicht um zehn Uhr, sondern am späten Abend startet, war
der Reisende rat- und rechtelos. Alle Flugzeiten sind doch
unverbindlich, sagt der Veranstalter. Reisende müssen es sogar
ertragen, wenn die Reise nicht am nahen Airport, sondern am 200
Kilometer entfernten Flughafen beginnt. Angesichts der bisherigen
Rechtslage fühlt sich der Reisekunde nur selten als König. Eher als
Bittsteller. Auch wenn Reiseveranstalter nach diesem Urteil von
eingeschränkter Flexibilität und höheren Kosten sprechen: Auch die
Kunden verlangen nach Planungssicherheit. Dafür werden Urlauber
bereit sein, etwas tiefer in die Tasche zu greifen.
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Andreas Kolesch
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Datum: 10.12.2013 - 20:10 Uhr
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