Michael Oehme: „KMB“ verändert Münchens Immobilienmarkt
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Die bayerische Hauptstadt verkauft in Zukunft einen Teil ihrer Flächen ausschließlich an Investoren, die bezahlbare Wohnungen bauen. Vor allem für Menschen mit mittlerem Einkommen wird es nämlich immer schwerer eine erschwingliche Wohnung zu finden – diese Menschen sollen von dem Vorhaben profitieren.
Das Konzept „KMB“, also „Konzeptioneller Mietwohnungsbau“ leitet einen Wandel auf dem Münchner Immobilienmarkt ein: Investoren, die städtische Grundstücke kaufen, werden dazu verpflichtet, bezahlbare Mietwohnungen zu bauen. Die Flächen können zu einem günstigen Preis gekauft werden. Dazu sollen zukünftig 30 Prozent der kommunalen Flächen ausgeschrieben werden. Dadurch soll die Situation der „Normalverdiener“ verbessert werden, die mit ihrem Einkommen knapp über den Höchstgrenzen der Förderprogramme liegen und keine Hilfe bekommen. Für diese Menschen spitzt sich die Lage zu und viele haben Existenzängste. Denn die extrem gestiegenen Grundstückspreise wirken sich immer stärker auch auf die Mieten aus. Etwa 16 Euro pro Quadratmeter zahlen Mieter Nettokaltmiete für eine Neubauwohnung. Rechnet man die Nebenkosten, also Heizung und sonstige Betriebskosten dazu, müssen Mieter für eine 80-Quadratmeter-Wohnung etwa 1500 Euro im Monat zahlen. Bei diesem hohen Mietniveau können keine günstigen Mietwohnungen entstehen.
„Der Münchner Stadtrat gerät also in Zugzwang: Nun werden die kommunalen Flächen nicht mehr an den Meistbietenden, sondern zum Verkehrswert verkauft. 30 Prozent der städtischen Flächen werden für den konzeptionellen Mietwohnungsbau verwendet, 50 Prozent bleiben für den geförderten Wohnungsbau reserviert. Die restlichen 20 Prozent gehen ohne Bindungen an den frei finanzierten Wohnungsbau“, erklärt Michael Oehme, Consultant bei der Sankt Gallener CapitalPR AG. Er hält diese Vorgehensweise für wegweisend.
Käufer dieser sogenannten „KMB-Flächen“ müssen zahlreiche Bedingungen einhalten. Im Gegenzug erhalten sie die Grundstücke zu einem festgelegten Verkehrswert, der deutlich niedriger liegt als in einer konventionellen Ausschreibung. Die wichtigste Auflage: Der Bau von Mietwohnungen, welche für einen langen Zeitraum nicht aufgeteilt und nicht in Eigentumswohnungen umgewandelt werden dürfen. Außerdem darf der Vermieter keine Eigenbedarfskündigung geltend machen. Das erste Projekt startet mit einer 40-jährigen Bindungsdauer. „Kritisiert wird das Konzept hingegen von privaten Wohnungsunternehmen: sie befürchten einen Profitausfall für die kommunalen Wohnungsunternehmen. „Und das ist sogar verständlich“, so Oehme.
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Datum: 11.12.2013 - 12:38 Uhr
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