Badische Zeitung: Urteil zu Kundus / Salz auf die Wunden
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Verteidigungsminister just an dem Tag in Afghanistan leise Töne
anschlug, an dem das Bonner Landgericht die Schadensersatzklage von
Hinterbliebenen des umstrittenen Luftangriffs von Kundus abgewiesen
hat. Die Bonner Richter konnten keine schuldhafte Verletzung der
Dienstpflichten des damaligen Bundeswehr-Kommandeurs Georg Klein
erkennen. Der von ihm verantwortete Luftangriff gegen vermeintliche
Taliban-Rebellen vor vier Jahren aber kostete mehr als hundert
Menschen das Leben, vor allem Zivilisten. Es sind Vorfälle wie
dieser, die Afghanistans Präsidenten Hamid Karsai heute zögern
lassen, ein Abkommen zu unterzeichnen, das ausländische Soldaten auch
nach 2014 vor Strafverfolgung durch die afghanische Justiz schützen
soll. Für viele Afghanen entscheidet sich an dieser Frage, ob die
fremden Soldaten Gäste oder Besatzer sind. Ein Urteil wie das aus
Bonn ist da Salz auf die Wunden. Verteidigungsminister de Maizière
tat gut daran, an so einem Tag Karsai nicht auch noch eine Standpauke
in Sachen Sicherheitsabkommen zu halten. Dennoch würde das Abkommen
vor allem Afghanistan selber nutzen. Denn wenn die Nato 2014
vollständig abzieht, dürfte die Lage für die geschundene afghanische
Bevölkerung kaum besser werden. Seit die Nato ihre Truppen
reduziert, hat sich die Sicherheits- und Menschenrechtssituation laut
UN-Flüchtlingskommissariat vielerorts nur weiter verschlechtert.
Dietmar Ostermann
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Datum: 11.12.2013 - 18:25 Uhr
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