Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Kundus-Urteil
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geschafft, die Vorgänge um den Nato-Luftangriff auf zwei Tanklastzüge
im afghanischen Kundus aufzuklären. Hinterbliebene getöteter
Zivilisten sind damit gescheitert, Schadensersatz vom deutschen Staat
zu erhalten. Selbst der Vorsitzende Richter musste zugeben, ihm sei
das Urteil schwer gefallen. Dabei hatte es das Gericht in der Hand,
zumindest einige Bedenken auszuräumen. Der Einsatzbefehl kam
seinerzeit von Oberst Georg Klein. Aber vorgeladen hat ihn das
Gericht nicht. Sieben Mal will der Kommandeur gefragt haben, ob sich
Zivilisten in der Nähe der Tanklastzüge aufhalten. Und sieben Mal
soll der deutsche Offizier angelogen worden sein. Auch das wollte das
Gericht nicht untersuchen. Und wenn die US-Kampfpiloten die Menschen
nur als schwarze Punkte wahrnehmen konnten, war nicht zu erkennen, ob
sie Waffen tragen. Dennoch reichte das noch nicht aus, den
Angriffsbefehl in Frage zu stellen. Warnende Stimmen soll es gegeben
haben. Aber hören wollten das die Richter wohl nicht. Deshalb steht
dieses Urteil auf wackligen Beinen.
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Datum: 11.12.2013 - 20:15 Uhr
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