Otte: Landgericht Bonn entlastet früheren Oberst Klein

Otte: Landgericht Bonn entlastet früheren Oberst Klein

ID: 995399
(ots) - Das Landgericht Bonn hat im Schadensersatzprozess
gegen die Bundesrepublik Deutschland die Klage der Opfer und
Hinterbliebenen des NATO-Luftangriffs bei Kundus in Afghanistan im
Jahre 2009 zurückgewiesen. Dazu erklärt der stellvertretende
verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Henning Otte:

"Das Landgericht Bonn hat mit seinem Urteil im Rechtsstreit um
Schadensersatz nach der Bombardierung zweier durch Taliban entführte
Tanklaster den damals kommandierenden Oberst Georg Klein entlastet.
Ihm kann keine schuldhafte Verletzung seiner Sorgfaltspflichten
vorgeworfen werden.

Mit dieser Entscheidung hat das Gericht einen vorläufigen
Schlussstrich unter die Bestrebungen gesetzt, die Zerstörung der
gekaperten Tanklaster durch einen gezielten Bombenabwurf zur
Grundlage für Schadensersatzansprüche der Angehörigen der getöteten
oder verletzten Personen zu machen. Die umfangreiche Beweisaufnahme
ergab, dass der damalige Oberst Klein seine Mittel ausgeschöpft
hatte, um die Personen, die sich bei den Tanklastzügen aufhielten,
als Kämpfer oder Zivilisten zu identifizieren. Nach den ihm
vorliegenden Meldungen durfte er davon ausgehen, dass sich am Ort des
Geschehens und zu dieser Nachtzeit keine Zivilisten aufhielten.

Die Bundesregierung hat bereits ohne Anerkennung einer
Rechtspflicht umfangreiche Entschädigungszahlungen an die Angehörigen
der Opfer geleistet."



Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de



Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Landeszeitung Lüneburg: Rupprecht: DieÜberschätzung der akademischen Ausbildung beschert uns einen Fachkräftemangel
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 12.12.2013 - 14:42 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 995399
Anzahl Zeichen: 1827

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Berlin



Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 174 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Otte: Landgericht Bonn entlastet früheren Oberst Klein"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

CDU/CSU - Bundestagsfraktion (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Weisgerber/Klein: Solidarität mit Lahav Shani ...

Ausladung des Chefdirigenten ist unglaublicher Vorgang Das Flanders Festival Ghent hat den jüdischen Chefdirigenten der Münchner Philharmoniker, Lahav Shani, ausgeladen, weil er sich nicht eindeutig von der Politik Israel distanziert habe. Dazu e ...

Lips: Europa muss sein Schicksal selbst in die Hand nehmen ...

Europäische Verteidigungsunion voranbringen und die eigene Wettbewerbsfähigkeit stärken EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat am heutigen Mittwoch zum ersten Mal in ihrer zweiten Amtszeit eine Rede zur Lage der Europäischen Union ...

Alle Meldungen von CDU/CSU - Bundestagsfraktion


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z