U+C, Streaming, LG Köln, Abmahnung, Redtube - muss der Gesetzgeber eingreifen? Kanzlei Blaufelder, Ludwigsburg
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Wer die letzten Tage die aktuellen Artikel bei jurablogs.com verfolgte, könnte meinen, dass das Internet überwiegend zum Tausch und Betrachten von Schmuddelfilmchen dient.

(firmenpresse) - Naja, vielleicht ist das auch so.
Da wird auch mal wieder der Ruf nach dem Gesetzgeber laut, der dem ganzen AbmahnUNwesen Einhalt gebieten soll.
Als Arbeitsrechtler bin ich da seeehr skeptisch. Ich denke da nur beispielhaft an § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB, § 7 Abs. 3 BUrlG, § 14 Abs. 2 TzBfG?mit dem Thema "Leiharbeit" möchte ich erst gar nicht anfangen. Aber warten wir es ab. Vielleicht rafft sich der Gesetzgeber angesichts des öffentlichen Wirbels doch auf.
Ich wünsche jedenfalls ein abmahnungsfreies Wochenende!
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Datum: 13.12.2013 - 08:30 Uhr
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