Neue OZ: Kommentar zu Rente
ID: 996109
Das Erwachen der um ihre Finanzen besorgten Landespolitiker kommt
zu spät. Aus dem Munde des Grünen-Ministerpräsidenten Kretschmann
klingt die Empörung über die Rentenpläne von Union und SPD zwar noch
glaubhaft. NRW-Finanzminister Walter-Borjans hätte seine
SPD-Parteifreunde aber früher als einen Tag vor Bekanntgabe des
Mitgliedervotums vor den Plänen einer Rückkehr zur Rente mit 63 für
langjährig Versicherte warnen müssen.
Sein Hinweis, dass eine Gleichstellung von Staatsdienern mit
gesetzlich Rentenversicherten aufgrund der Besonderheiten des
Beamtenrechts "sachlich nicht geboten" ist, mag formaljuristisch
korrekt sein. Verstanden von den normalen Wählern, zu denen auch
viele langgediente Beamte mit geringem Salär gehören, wird er aber
nicht. Ein Blick auf die Lehrer-Proteste in Niedersachsen würde dem
Minister genügen, um zu begreifen, dass sich sogar besser bezahlte
Beamte gegen Mehrbelastungen im Alter zu wehren wissen.
Es trifft zwar zu, dass bestimmte Gruppen in einem Alter in
Pension gehen können, von dem Rentenbeitragszahler nur träumen
können. Dennoch gibt es in manchen Verwaltungen auch Beschäftigte mit
mäßigem Einkommen, denen kaum jemand nach 45 Dienstjahren ihre
Pension missgönnt. Zumal viele von deren Altersgenossen, die etwa in
den 1970er-Jahren bei Bundespost und Bundesbahn ausgebildet wurden,
diese schon lange genießen.
Norbert Meyer
Pressekontakt:
Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion
Telefon: +49(0)541/310 207
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 13.12.2013 - 22:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 996109
Anzahl Zeichen: 1733
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Osnabrück
Kategorie:
Wahlen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 286 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Neue OZ: Kommentar zu Rente"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Neue Osnabrücker Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).