Tipps für den Alltag: Zu Weihnachten auf die Ski-Piste / Vorsorge hilft: Vor Reisebeginn an Auslandsreise-Krankenversicherung denken (FOTO)
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(ots) -
Die Weihnachtsferien stehen vor der Tür, der Urlaub ist gebucht.
Jeder denkt nur noch an Sonne, Schnee und Spaß, doch die Realität
sieht leider oft anders aus: Jahr für Jahr verunglücken Tausende von
Skiläufern auf den Pisten und müssen im Krankenhaus behandelt werden.
Womit man rechnen muss, wenn im Ausland ein Arztbesuch oder ein
Krankenhausaufenthalt nötig werden, erläutert die HUK-COBURG.
Gesetzlich Krankenversicherte können sich mit einer europäischen
Versicherungskarte EU-weit medizinisch versorgen lassen. Dasselbe
gilt auch für die Schweiz, Liechtenstein, Island, Norwegen, Kroatien
und Mazedonien. In anderen Staaten, mit denen Deutschland ein
Sozialversicherungsabkommen hat, braucht man für einen Arztbesuch
einen Auslands-Krankenschein. Wichtig zu wissen: Ein deutscher
Patient wird im Urlaubsland nach dem Leistungskatalog der dortigen
Krankenkasse behandelt. Der kann vom deutschen erheblich abweichen.
So gibt es beispielsweise Staaten, in denen wesentlich höhere
Zuzahlungen oder Eigenanteile üblich sind. Außerdem muss beim
Arztbesuch darauf geachtet werden, dass es sich um einen Vertragsarzt
handelt.
Wer die Berge herunterwedelt, sich verletzt und ins Krankenhaus
muss, stellt aber oftmals fest, die Ärzte vor Ort behandeln nur
privat. Schon ein glatter Bruch und ein paar Tage
Krankenhausaufenthalt können mit mehreren tausend Euro zu Buche
schlagen. Ereignet sich der Unfall in einem Land, mit dem kein
Sozialversicherungsabkommen besteht - zum Beispiel in den USA oder
Kanada - muss der Verunglückte ohnehin die gesamte Behandlung selbst
bezahlen.
Auch für den Transport von der Ski-Piste ins Krankenhaus ist die
gesetzliche Krankenkasse nicht zuständig. Hier können Kosten von 800
Euro für einen Krankenwagen bis zu mehreren tausend Euro für einen
Rettungseinsatz mit dem Hubschrauber anfallen. Vorsorgen lässt sich,
wie auch Verbraucherschützer immer wieder empfehlen, mit einer
Auslandsreise-Krankenversicherung: Sie übernimmt sowohl die Kosten
für eine Privatbehandlung als auch den Abtransport von der Piste zum
Arzt. Und nicht nur das: Sollte durch den Unfall ein
Krankenrücktransport unumgänglich werden, organisiert ihn die
Auslandsreise-Krankenversicherung nicht nur, sondern trägt auch
hierfür die Kosten.
In der privaten Krankenversicherung ist eine
Auslandsreise-Krankenversicherung meist mit eingeschlossen. Wer sich
vor Reisantritt nicht sicher ist, sollte sich auf jeden Fall bei
seiner Krankenversicherung informieren.
Nicht ohne Haftpflichtversicherung
Gefahr lauert auch an anderer Stelle: Wer dem Rausch der
Geschwindigkeit verfällt, dabei sogar die Verkehrsregeln der Piste
(FIS-Verhaltensregeln) vergisst, und einen Unfall verursacht, muss
haften. Mit einem Paar neuer Skier ist es da oft nicht getan. Wurde
jemand verletzt, können sich Behandlungskosten, Schmerzensgeld oder
auch Verdienstausfall schnell summieren. Bleiben vielleicht sogar
schwerwiegende dauerhafte Schäden zurück, können sogar lebenslange
Rentenzahlungen fällig werden. Ohne private Haftpflichtversicherung
muss der Schädiger das alles aus dem eigenen Portemonnaie bezahlen.
Eine fehlende Haftpflichtversicherung kann vor allem auch für das
Opfer böse Folgen haben. Denn reicht das Privatvermögen des
Unfallverursachers nicht aus, um die Ansprüche des Geschädigten zu
erfüllen, geht der leer aus.
Und die Erfahrung zeigt, gerade wenn dauerhafte Schäden
zurückbleiben, braucht man Geld. Oft muss das Leben umorganisiert,
vielleicht sogar Wohnung oder Haus behindertengerecht ausgebaut
werden. Im Invaliditätsfall hilft auch eine eigene private
Unfallversicherung. Sie zahlt übrigens unabhängig davon, ob das Opfer
durch den Unfallverursacher entschädigt wird oder nicht.
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Datum: 16.12.2013 - 13:54 Uhr
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