Verfassungsmäßigkeit des Tagebaus Garzweiler II bestätigt
ID: 997515
- Verfassungsbeschwerde gegen Rahmenbetriebsplan zurückgewiesen
- Rechtschutz von Grundstückseigentümern für die Zukunft gestärkt
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem heutigen Urteil die
Verfassungsmäßigkeit des Tagebaus Garzweiler II bestätigt. Es hat
somit RWE Power als Bergbautreibendem aber auch den vom Bergbau
betroffenen Menschen in der Region die Sicherheit und Klarheit
gegeben, dass der Tagebau und die Umsiedlungen wie geplant
fortgesetzt werden können.
Das höchste deutsche Gericht hat die Verfassungsbeschwerde eines
Privatklägers gegen die Zulassung des Rahmenbetriebsplans Garzweiler
II zurückgewiesen. Damit ist der Rahmenbetriebsplan rechtmäßig und
hat uneingeschränkt Bestand. In einer weiteren Verfassungsbeschwerde
zur Grundabtretung hat das Gericht den Rechtsschutz von
Grundstückseigentümern für die Zukunft gestärkt. Die Interessen von
Betroffenen sollen künftig frühzeitiger und stärker berücksichtigt
werden. Dies soll im Rahmen einer noch stärkeren Gesamtabwägung
öffentlicher und privater Interessen in den jeweiligen Verfahren
erfolgen.
Das Bundesverfassungsgericht sieht im Braunkohlenabbau ein
legitimes Gemeinwohlziel und hat den Beitrag der
Braunkohlenverstromung zur Stromerzeugung in Deutschland anerkannt.
Für RWE schafft das Urteil Rechtssicherheit und langfristig
belastbare Rahmenbedingungen, damit die Braunkohle auch in Zukunft
ihren Beitrag zur sicheren und kostengünstigen Energieversorgung
leisten kann. Derzeit trägt die Braunkohle mit rund 25% zur
Stromerzeugung in Deutschland bei. Allein in Nordrhein-Westfalen ist
die Braunkohle der Wirtschaftsmotor für die Region und sichert mehr
als 34.000 Arbeitsplätze, nicht nur bei RWE, sondern auch bei den
zahlreichen Zulieferern und Dienstleistern.
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Stephanie Schunck
RWE Power AG
T 0201/12-22088
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Datum: 17.12.2013 - 14:20 Uhr
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