Die Agrarpolitik der EU verändert für die Landwirte die Rahmenbedingungen
Kooperationen zwischen Erzeugern dienen dazu, die Marktstellung zu verbessern und synergetische Effekte im Bereich der Erzeugung, der Lagerhaltung, der Abpackung und der Vermarktung zu fördern.
Zur weiteren Entwicklung der Agrarmärkte stehen künftig nur noch wenige Instrumente zur Verfügung, die wiederum zu keinen wesentlichen Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der EU und im Handel mit Drittländern führen dürfen. Sie sind von der EU in direkt gültigen Verordnungen festgelegt. Ergänzend dazu räumt die EU qualitativ besonders hochwertigen Produktionsweisen einen besonderen gesetzlichen Schutz ein. Das hierfür bekannteste Beispiel ist der ökologische Landbau, mit dem eine besonders umwelt- und ressourcenschonende Erzeugung definiert und staatlich garantiert wird.
Die Auslobung dieser Produkte muss dabei nach festen staatlichen Vorgaben, die gesetzlich verankert sind, erfolgen. Auch die geschützten Herkunftsbezeichnungen setzen auf eine besondere, einzigartige und kontrollierte Produktionsweise. Eingetragene Produkte erhalten einen gesetzlich geschützten Namen, der ausschließlich diesen Erzeugnissen vorbehalten ist. Beispiele hierfür sind die Ursprungsbezeichnung ?Allgäuer Emmentaler g.U.? oder die geografische Angabe ?Bayerisches Rindfleisch g.g.A.?.
Vorteile auf verschiedenen Ebenen
Eine Möglichkeit für Erzeuger, ihre Situation im Markt zu stabilisieren, ist die Bildung tragfähiger Kooperationen. Sie können zur Verbesserung der Marktstellung in einem Käufermarkt beitragen und synergetische Effekte im Bereich der Erzeugung, der Lagerhaltung, der Abpackung und der Vermarktung fördern. Die EU hat dafür ? ausgehend vom Vorbild der Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse ? das Instrument der anerkannten Erzeugerorganisationen (engl. producer groups) geschaffen. Deren Hauptaufgaben liegen vor allem in der Bündelung der Ware und der Verbesserung der Markttransparenz ? Art. 26 VO (EU) Nr. 543/2011. Hinzu kommen noch die Vorteile im Bereich der Produktionstechnik.
Ein zentrales Anliegen aller Erzeugerorganisationen (EO) ist die Bündelung des Angebots zu großen einheitlichen Partien, die dem Agrarhandel und den Unternehmen der Ernährungswirtschaft zu guten Konditionen angeboten werden können. Gleichzeitig soll das für die Erzeuger die Preise stabilisieren.
Die Abbildung 1 stellt in ihrem linken Teil die Situation in einem freien Markt dar, in dem Erzeuger ihre Ware verschiedenen Händlern anbieten. Bei einem eher von Überschüssen geprägten Markt, werden die Erzeuger ihre Produkte verschiedenen Händlern anbieten, um einen möglichst guten Preis zu realisieren. Als Folge dieses Angebotsverhaltens bekommen die Händler den Eindruck, dass insgesamt mehr Ware vorhanden ist, als es tatsächlich der Fall ist. Die Folge: Die Vermarktungsmenge wird überschätzt, die Preise geben überproportional nach.
Druck durch Andienungspflicht
Im rechten Teil zeigt die Abbildung die Wirkung von Erzeugerorganisationen, wie sie die EU zum Beispiel im Bereich von Obst und Gemüse definiert hat. Dazu schreibt die EU eine praktisch hundertprozentige Andienungspflicht vor und verlangt obendrein, dass ein Erzeuger für den jeweiligen Produktbereich lediglich in einer einzigen Erzeugerorganisation Mitglied sein kann. Diese Vorgaben führen dazu, dass nur die Erzeugerorganisationen dem Handel ein Angebot machen. Das Gesamtangebot dürfte darum nicht mehr in dem bisherigen Maß überschätzt werden; der Preis bildet sich bei einer verbesserten Markttransparenz. In einem Käufermarkt (Überschussmarkt) führt das zu einem tendenziell höheren Preis.
Allerdings soll nicht verschwiegen werden, dass die Umsetzung der Andienungspflicht die wohl größte Herausforderung für die Leitung einer Erzeugerorganisation ist. Sie kann häufig nur dann erfolgreich sein, wenn die angebotene Menge weitgehend geräumt werden kann und sich bei der Vermarktung zumindest durchschnittliche Erlöse erzielen sowie vergleichsweise kurze Zahlungsziele einhalten lassen. Bei der Konzeption einer Erzeugerorganisation nach EU-Recht spielt meist auch die historisch gewachsene Erzeugerstruktur eine wesentliche Rolle. Deshalb ist es wichtig, die Erzeuger bei der Gestaltung ihrer Vermarktungseinrichtung einzubeziehen und ihnen die Markterfordernisse Schritt für Schritt zu erläutern. Übergestülpte Lösungen waren in vielen Fällen nicht erfolgreich.
Erfolgreich durch den Businessplan
Essenziell für das Gelingen einer EO ist ein Businessplan, der die Erzeuger an verschiedenen Stellen einbindet und ihnen für Probleme tragbare Lösungen aufzeigt. Eng damit verbunden ist die Wahl der Rechtsform. In der Regel bieten sich die eingetragene Genossenschaft bzw. die Kapitalgesellschaft und die haftungsbegrenzte Personengesellschaft an. Allerdings sind die einschlägigen EU-Vorschriften bei der Rechtsformwahl zu beachten, besonders die Sicherstellung der von der EU geforderten ?Demokratischen Willensbildung?. Bei der Überprüfung der Anerkennung von Erzeugerorganisationen durch die EU haben sich hier gelegentlich gravierende Meinungsunterschiede gezeigt, die zur Rückzahlung von EU-Mitteln einschließlich Sanktionen geführt haben.
Des Weiteren hängt der Erfolg von Kooperationen generell von der Struktur ihrer Mitglieder ab (Abbildung 2). Je gleichmäßiger die Struktur ist, desto stabiler und handlungsfähiger sind Erzeugerorganisationen. Die Kombination von sehr umsatzstarken mit umsatzschwachen Erzeugern führt vielfach zu Interessenskollisionen, besonders im Bereich der Finanzierung. Häufig haben auch stadtnahe Erzeugerorganisationen größere innere Konfliktfelder als verbrauchsferne Kooperationen. Hier ist der von der EU beschränkte Anteil der zugelassenen Direktvermarktung ein Problempunkt.
EU-Förderung bei Obst- und Gemüsebereich
Erzeugerorganisationen im Obst- und Gemüsebereich, die ein operationelles Programm (o. P.) eingereicht haben, das von den Behörden der Mitgliedstaaten genehmigt worden ist, können Fördergelder erhalten, wenn sie Maßnahmen zur Erreichung der in der Verordnung (EU) Nr. 543/2011 vorgegebenen Ziele durchführen. Das operationelle Programm kann auf die Verbesserung der Qualität abzielen, der Förderung der Vermarktung sowie dem Aufbau einer ökologischen und integrierten Produktion oder dem Einsatz umweltfreundlicher Techniken dienen. In der Regel wird ein solches Programm von der EU mit 50 Prozent kofinanziert, wobei die Beihilfe in der Summe 4,1 Prozent des Wertes der vermarkteten Erzeugung nicht überschreiten darf. Insgesamt stiegen die Beihilfen in Deutschland von knapp 13 Millionen Euro im Jahr 2000 auf nahezu 40 Millionen Euro im Jahr 2011 an. Zunehmend zeigt sich, dass die Förderung von Erzeugerorganisationen im Rahmen von operationellen Programmen eine gesteigerte Wettbewerbsfähigkeit der Erzeuger bringt. Der Einzelbetrieb hat bessere Entwicklungschancen im globalen Markt.
Autor: Dr. Peter Sutor, LfL Institut für Ernährung und Markt,[/b]Peter.Sutor@Lfl.bayern.de
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Datum: 17.12.2013 - 14:15 Uhr
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