Feuerwerksschaden – Welche Versicherung zahlt?
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an.
Schäden, die zum Beispiel durch Feuer oder Löschwasser an Einrichtungsgegenständen entstehen, werden durch die Hausratversicherung ersetzt. Die Wohngebäudeversicherung ersetzt Schäden, die beispielsweise durch explodierende Feuerwerkskörper am Gebäude entstehen. „Das gilt auch, wenn der Briefkasten getroffen wird“, betont Siegfried Karle, Präsident der GVI. Wenn ein Gast in einer Wohnung mit Feuerwerkskörpern Schaden anrichtet, zahlt deren Privathaftpflichtversicherung.
Werden Autos durch Feuerwerkskörper in Brand gesetzt oder durch eine Explosion beschädigt, tritt die Teilkaskoversicherung für den Schaden ein. Die Vollkaskoversicherung zahlt darüber hinaus Schadenersatz, wenn Autos mutwillig beschädigt werden, ohne dass der Schuldige ermittelt werden kann. Wer sich beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern verletzt und dabei einen dauerhaften Schaden davonträgt, erhält Leistungen aus der privaten Unfallversicherung. Kosten einer Heilbehandlung sind jedoch Angelegenheit der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung.
Weitere Informationen zum Thema „Richtiges Verhalten an Silvester“ stellt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. auf ihrer Homepage unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ kostenlos zur Verfügung.
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Die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) betreibt seit 1987 Verbraucherberatung und Verbraucheraufklärung in Finanzangelegenheiten. Ihr Ziel ist es den Verbraucher zu helfen, sich in dem unübersichtlichen Finanz- und Versicherungsmarkt besser zu Recht zu finden, Fehlentscheidungen zu vermeiden und vor allem Kosten zu senken.
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Datum: 19.12.2013 - 10:48 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 998551
Anzahl Zeichen: 1608
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Siegfried Karle
Stadt:
Heilbronn
Telefon: 07131-91332-20
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 19.12.2013
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