Die RKPN.de-Rechtsanwaltskanzlei bietet bundesweit Vereinen und Verbänden jeder Größe und Zweckrichtung sowie deren Mitgliedern umfassende Beratung und kompetente Vertretung bei Fragen zum Vereinsrecht und Verbandsrecht. Dabei fließt die langjährige Erfahrung von Rechtsanw ...

18.11.2014

RKPN.de-Rechtsanwaltskanzlei Patrick R. Nessler

Die RKPN.de-Rechtsanwaltskanzlei bietet bundesweit Vereinen und Verbänden jeder Größe und Zweckrichtung sowie deren Mitgliedern umfassende Beratung und kompetente Vertretung bei Fragen zum Vereinsrecht und Verbandsrecht. Dabei fließt die langjährige Erfahrung von Rechtsanwalt Patrick R. Nessler im Rahmen der Bearbeitung von Vereinsrechts- bzw. Verbandsrechtsmandaten, aber auch die aus der Ausübung eigener Funktionärstätigkeiten, in die Arbeit für die Mandantinnen und Mandanten ein. Die Kanzlei steht auch Stiftern und Stiftungen jedweder Rechtsform und Zwecksetzung als Dienstleister zur Verfügung. Diese werden bei der Konzeption, Errichtung und Modernisierung von Stiftungen umfassend beraten und unterstützt. Möglichkeiten gibt es bei der Errichtung von Stiftungen viele. So unterscheidet das Stiftungsrecht zwischen rechtsfähigen Stiftungen und nicht rechtsfähigen Stiftungen. Stiftungen können als juristische Person errichtet werden oder in der Trägerschaft eines Treuhänders. Darüber hinaus muss das in den unterschiedlichen Landesgesetzen der einzelnen Bundesländer geregelte Stiftungsrecht der Länder der Bundesrepublik Deutschland und gegebenenfalls ergänzend das jeweilige Kirchenrecht berücksichtigt werden. Eigentlich ist der Begriff "Gemeinnützigkeitsrecht" zu eng gefasst, auch wenn er allgemein gebräuchlich ist. Denn zum einen kann eine Organisation nicht nur wegen der Verfolgung gemeinnütziger Zwecke (§ 52 Abgabenordnung - AO), sondern auch wegen der Verfolgung mildtätiger Zwecke (§ 53 AO) oder kirchlicher Zwecke (§ 54 AO) steuerbegünstigt sein. Zum anderen wird landläufig unter dem Begriff "Gemeinnützigkeitsrecht" meist das gesamte für die steuerbegünstigte Organisation geltende Steuerrecht verstanden. Das Vereinssteuerrecht in seiner Gänze, welches neben dem Gemeinnützigkeitsrecht unter anderem auch die Fragen zum Körperschaftssteuerrecht (z. B. Steuerfreiheit von Berufsverbänden) und zum Umsatzsteuerrecht beinhaltet, hat eine Vielzahl von Regelungen, die sich dem steuerlichen Laien nicht immer sofort erschließen. Deren Kenntnis ist aber für eine geordnete Vereins- und Verbandsführung von großer Bedeutung. Engagierte Mitglieder und Vorstände bringen Vieles auf den Weg, was trotz bester Absicht wegen der Unkenntnis der komplizierten Regelungen im Vereinssteuerrecht zum Entzug der Gemeinnützigkeit oder gar zur persönlichen Haftung des Vorstands führen kann. Eine besondere Vertragsart ist der Pachtvertrag über Kleingärten. Dieser ist unter anderem im Bundeskleingartengesetz (BKleingG) geregelt, welches vielen Juristen noch nicht einmal bekannt ist. Rechtsanwalt Patrick R. Nessler ist bereits seit der Aufnahme seines Berufes als Rechtsanwalt auf diesem Gebiet tätig. Nunmehr arbeitet er auch als Co-Autor neben Dr. Mainczyk an der 11. Auflage des einzigen selbstständigen Kommentars zum BKleingG.






Firma: Kastanienweg 15

Kontakt-Informationen:
Telefax: 06894 9969238
Stadt: St. Ingbert
Telefon: 06894 9969237


Dieses Pressefach kommt von firmenpresse


Die URL für dieses Pressefach ist:
/firma4189.html