RKPN.de-Rechtsanwaltskanzlei Patrick R. Nessler
Rechtsanwalt Patrick R. Nessler ist Inhaber der RKPN.de-Rechtsanwaltskanzlei Patrick R. Nessler, St. Ingbert. Er ist tätig auf den Gebieten des Vereins-, Verbands- und Stiftungsrechts, des Gemeinnützigkeitsrechts sowie des Kleingartenrechts. Außerdem unterrichtet er als Rechtsdozent an verschiedenen Akademien und für eine ganze Reihe von Organisationen. Er ist ehrenamtlich tätig in verschiedenen Gremien des Deutschen Betriebssportverbandes. Seit 2004 ist er bereits dessen Generalsekretär. Darüber hinaus ist er der Fach-Experte für Rechtsfragen bei der Landesarbeitsgemeinschaft Pro Ehrenamt, Mitglied der Arbeitsgruppe Recht des Bundesverbandes Deut-scher Gartenfreunde und Verbandsanwalt der Landesverbände Rheinland-Pfalz und Saarland der Kleingärtner u.a.
Die RKPN.de-Rechtsanwaltskanzlei bietet bundesweit Vereinen und Verbänden jeder Größe und Zweckrichtung sowie deren Mitgliedern umfassende Beratung und kompetente Vertretung bei Fragen zum Vereinsrecht und Verbandsrecht. Dabei fließt die langjährige Erfahrung von Rechtsanwalt Patrick R. Nessler im Rahmen der Bearbeitung von Vereinsrechts- bzw. Verbandsrechtsmandaten, aber auch die aus der Ausübung eigener Funktionärstätigkeiten, in die Arbeit für die Mandantinnen und Mandanten ein. Die Kanzlei steht auch Stiftern und Stiftungen jedweder Rechtsform und Zwecksetzung als Dienstleister zur Verfügung. Diese werden bei der Konzeption, Errichtung und Modernisierung von Stiftungen umfassend beraten und unterstützt. Möglichkeiten gibt es bei der Errichtung von Stiftungen viele. So unterscheidet das Stiftungsrecht zwischen rechtsfähigen Stiftungen und nicht rechtsfähigen Stiftungen. Stiftungen können als juristische Person errichtet werden oder in der Trägerschaft eines Treuhänders. Darüber hinaus muss das in den unterschiedlichen Landesgesetzen der einzelnen Bundesländer geregelte Stiftungsrecht der Länder der Bundesrepublik Deutschland und gegebenenfalls ergänzend das jeweilige Kirchenrecht berücksichtigt werden. Eigentlich ist der Begriff "Gemeinnützigkeitsrecht" zu eng gefasst, auch wenn er allgemein gebräuchlich ist. Denn zum einen kann eine Organisation nicht nur wegen der Verfolgung gemeinnütziger Zwecke (§ 52 Abgabenordnung - AO), sondern auch wegen der Verfolgung mildtätiger Zwecke (§ 53 AO) oder kirchlicher Zwecke (§ 54 AO) steuerbegünstigt sein. Zum anderen wird landläufig unter dem Begriff "Gemeinnützigkeitsrecht" meist das gesamte für die steuerbegünstigte Organisation geltende Steuerrecht verstanden. Das Vereinssteuerrecht in seiner Gänze, welches neben dem Gemeinnützigkeitsrecht unter anderem auch die Fragen zum Körperschaftssteuerrecht (z. B. Steuerfreiheit von Berufsverbänden) und zum Umsatzsteuerrecht beinhaltet, hat eine Vielzahl von Regelungen, die sich dem steuerlichen Laien nicht immer sofort erschließen. Deren Kenntnis ist aber für eine geordnete Vereins- und Verbandsführung von großer Bedeutung. Engagierte Mitglieder und Vorstände bringen Vieles auf den Weg, was trotz bester Absicht wegen der Unkenntnis der komplizierten Regelungen im Vereinssteuerrecht zum Entzug der Gemeinnützigkeit oder gar zur persönlichen Haftung des Vorstands führen kann. Eine besondere Vertragsart ist der Pachtvertrag über Kleingärten. Dieser ist unter anderem im Bundeskleingartengesetz (BKleingG) geregelt, welches vielen Juristen noch nicht einmal bekannt ist. Rechtsanwalt Patrick R. Nessler ist bereits seit der Aufnahme seines Berufes als Rechtsanwalt auf diesem Gebiet tätig. Nunmehr arbeitet er auch als Co-Autor neben Dr. Mainczyk an der 11. Auflage des einzigen selbstständigen Kommentars zum BKleingG.
Weitere Infos zum PresseFach:
http://www.rkpn.de
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereits seit 1999 hat Rechtsanwalt Patrick R. Nessler seine Tätigkeit als Rechtsanwalt auf die Bedürfnisse der Non-Profit-Organisationen und der ehrenamtlich Tätigen ausgerichtet. Das Vereinsrecht und Verbandsrecht mit all seinen Facetten ist für den durchschnittlichen ehrenamtlich tätigen Vorstand oft nur schwer verständlich. Hinzu kommen die vom Vereinsrecht und Verbandsrecht grundsätzlich unabhängigen Fragen zum Gemeinnützigkeitsrecht (Vereinssteuerrecht). Im Jahr 2004 ist das Stiftungsrecht als weiteres Tätigkeitsgebiet hinzugekommen. Das Kleingartenrecht schlägt die Brücke zwischen dem Vereinsrecht/Verbandsrecht und dem Vertragsrecht. Denn die Kleingärtner sind in der Regel in Vereinen und Verbänden organisiert. Die Vergabe und die Bewirtschaftung der Kleingärten richtet sich aber nach dem im Bundeskleingartengesetz (BKleingG) und dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelten vertraglichen Pachtrecht. In seinen Tätigkeitsschwerpunkten ist er kompetent und fachlich immer auf dem neuesten Stand. Das kann er durch den regelmäßigen und ununterbrochenen Erhalt der Fortbildungszertifikate der Bundesrechtsanwaltskammer seit 2007 und der Fortbildungsbescheinigungen des DeutschenAnwaltVerein seit 2006 belegen.
Leseranfragen:
Von 1999 bis Januar 2013 war Rechtsanwalt Nessler in Neunkirchen/Saar tätig, nicht nur als Rechtsanwalt, sondern auch als Mitglied verschiedener Organisationen. Aufbauend auf dieser Tradition hat er dort wertvolle Kontakte zur Justiz und weiteren Partnern geknüpft. Seine langjährige Erfahrung kann auch den entscheidenden Vorteil bei der Rechtsverfolgung für seine Mandantinnen und ;Mandanten bringen. Seit Februar 2013 betreibt er seine Kanzlei in St. Ingbert und baut auch hier entsprechende Netzwerke auf, die er für seine Mandanten und Mandantinnen zielgerichtet und bedarfsgerecht einbeziehen kann.
Firma: Kastanienweg 15
Kontakt-Informationen:
Telefax: 06894 9969238
Stadt: St. Ingbert
Telefon: 06894 9969237
Art der Firma: Dienstleister
Veröffentlichung: Veröffentlichung
Keywords (optional):
Rechtsanalt, Vereinsrecht, Verbandsrecht, Stiftungsrecht, Gemeinnü ...
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