ABER KLAR! e.V. Lohnsteuerhilfeverein
Lohnsteuerhilfeverein – Sinn und Zweck der Lohnsteuerhilfe
Der Lohnsteuerhilfeverein ist ein beim Amtsgericht eingetragener Verein, der zur Hilfeleistung in Steuersachen (Lohnsteuerhilfe) befugt ist.
Das deutsche Steuerrecht ist längst so komplex und vielschichtig geworden, dass der „normale“ Steuerpflichtige sich bei vielen Lebenssachverhalten nicht sicher sein kann, wie diese steuerlich zu werten sind:
Erwerb einer Immobilie
Eheschließung mit Lohnsteuerklassenwechsel
Geburt eines Kindes und Kinderbetreuungskosten / Elterngeld und Mutterschaftsgeld
beruflich bedingte Umzug
Fortbildung mit hohen Kursgebühren, Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen
Durch die Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein sichern Sie sich die professionelle Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung / Ihres Lohnsteuerjahresausgleichs. Sie können durch die kompetente Beratung in der Beratungsstelle des Lohnsteuerhilfevereins die maximale Einkommensteuererstattung generieren.
Als Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein beraten wir Sie außerdem über Ihre individuelle Steuererklärungspflicht.
Wie finanziert sich die Lohnsteuerhilfe?
Der Lohnsteuerhilfeverein erhebt jährlich einen sozial gestaffelten Mitgliedsbeitrag, hiermit sind sämtliche bezogene Leistungen, insbesondere die Lohnsteuerhilfe, abgegolten.
Da der Zweck des Lohnsteuerhilfevereins nicht auf Gewinnmaximierung gerichtet ist, erhalten Sie als Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein eine hervorragende Beratung zu fairen Preisen.
Der Mitgliedsbeitrag zum Lohnsteuerhilfeverein wird von der Verwaltung des Lohnsteuerhilfevereins jährlich und im Voraus auf der Basis Ihres letzten Einkommens erhoben.
