Lenhardt & Lenhardt Rechtsanwälte

Lenhardt & Lenhardt Rechtsanwälte

Die Lenhardt & Lenhardt Partnerschaftsgesellschaft wurde gegründet durch die Rechtsanwältin Chantal Lenhardt als Fachanwältin für Familienrecht und den Rechtsanwalt Marc Lenhardt. Die Schwerpunkte der Kanzlei liegen im Familienrecht und im Arbeitsrecht.

Beide Rechtsanwälte blicken auf langjährige insbesondere internationale Erfahrungen im jeweiligen Rechtsgebiet zurück. Sie erlangten beide internationale juristische Abschlüsse und zwar in Frankreich (Maître en droit) und England (LL.M. Derby). Das Leistungsspektrum bietet somit die Besonderheit der Rechtsberatung in französischer und englischer Sprache.

Eine Vertretung und Beratung erfolgt bundesweit und zwar sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.


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Scheidungskosten nicht mehr von der Steuer absetzbar


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13.10.2017 | Rechtsberatung (gewerblich)


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18.08.2017 | Rechtsberatung (gewerblich)




 

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