ALTERSVORSORGEGENOSSENSCHAFT EG
Die AVG ALTERSVORSORGEGENOSSENSCHAFT EG basiert auf folgenden Eckpunkten:
Der Zweck der AVG ALTERSVORSORGEGENOSSENSCHAFT EG ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder - durch Ausnutzung der Vorteile, die durch den Zusammenschluss zu einer Genossenschaft entstehen - mit Altersvorsorgeleistungen jeder Art.
Die Genossenschaft kann hierzu alle im Bereich der Finanz- und Wohnungswirtschaft, der Investition der Geschäftsguthaben und der Beratung der Mitglieder anfallenden Aufgaben übernehmen, soweit es sich nicht um genehmigungspflichtige Bankgeschäfte handelt.
Die eG arbeitet ausschließlich für ihre eigenen Mitglieder. Sie arbeitet mit ihrem eigenen Kapital, d.h. den Geschäftsguthaben ihrer Mitglieder, im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Die eG verwaltet kein fremdes Kapital. Sie wird ausschließlich vom Selbstbestimmungsgedanken und von den demokratischen Regelungen des Genossenschaftsgesetzes bestimmt.