Anwaltskanzlei Arnold

Anwaltskanzlei Arnold

KONFLIKTE LÖSEN, INTERESSEN WAHREN!

Entgegen dem Trend zu immer größeren und unübersichtlicheren „Anwaltsfirmen“ möchten wir als persönlicher Rechtsberater allen Mandanten und Partnern zur Verfügung stehen. Deshalb legen wir größten Wert auf eine vertrauensvolle, persönliche und gerne auch sehr langfristige Zusammenarbeit.

Mandanten sind für uns keine bloßen „Fälle“ und „Aktenvorgänge“. Wenn wir Mandanten in rechtlich und wirtschaftlich schwierigen Situationen helfen, dann verstehen wir uns dabei selbst als Dienstleister, der die menschliche Seite berücksichtigt und versucht, ganzheitliche und vor allem wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu finden.

Unser Team hat einen ganz klaren Tätigkeitsschwerpunkt in den drei folgenden Gebieten:

- Im Anlegerschutzrecht setzen wir uns engagiert dafür ein, Mandanten verlorene oder fehlinvestierte Gelder zurück zu holen, egal ob gegen Banken, Versicherungen, Beteiligungsgesellschaften oder sonstige Produktgeber.
- Im Vermittlerrecht stehen wir Handelsvertretern, Maklern und Vertrieben rechtlich bei allen Fragestellungen rund um die berufliche Tätigkeit, Absicherung und Vertragsgestaltung zur Seite.
- Im Vorsorgerecht sorgen wir dafür, dass Mandanten selbst darüber entscheiden, wer sie vertritt, wenn sie selbst nicht mehr entscheiden können, damit keine staatlichen Betreuungen angeordnet oder Fremde zur Betreuung eingesetzt werden.


Erfolgsaussichten für Klagen gegen Infinus-Vermittler?


Der Erfolg einer solchen Klage bestimmt sich auch sehr danach, was für eine Konstellation vorlag: hat der Vermittler etwa bewusst die Unwahrheit übe ...


07.03.2015 | Recht und Verbraucher


Anwaltskanzlei Arnold erstreitet Urteile zu Brutto-Lebens-/Rentenversicherungen der PrismaLife AG


Diese Urteile beziehen sich nicht ausschließlich auf Verträge mit sogenannten separaten Kostenausgleichsvereinbarungen, wie sie seit 2008 angeboten ...


07.03.2015 | Finanzwesen


Urteil des BGH: Lebensversicherungen komplett rückabwickeln, auch nach Kündigung?


Weitgehende Rückabwicklung bedeutet, dass grundsätzlich sämtliche bisher geleisteten Zahlungen zuzüglich Zinsen von der Versicherung zurückverlan ...


07.03.2015 | Versicherungen




 

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