AVGeG
Über die Anlagen- und Vorsorgeberatungsgenossenschaft eG
Der Zweck der AVG Anlagen- und Vorsorgeberatungsgenossenschaft eG ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder. Gegenstand des Unternehmens ist die Beratung der Mitglieder in allen Finanzangelegenheiten und die möglichst ertragreiche Anlage der Geschäftsguthaben der Mitglieder unter Ausnutzung der Vorteile, die durch den Zusammenschluss zu einer Genossenschaft entstehen.
Die Genossenschaft kann alle im Bereich der Finanzwirtschaft, der Anlage der Geschäftsguthaben und der Beratung der Mitglieder anfallenden Aufgaben übernehmen, soweit es sich nicht um genehmigungspflichtige Bankgeschäfte handelt.
Sie hat insbesondere die Aufgaben Preisvorteilen für die Mitglieder durch den Zusammenschluss zu einer Genossenschaft zu erzielen sowie die gemeinschaftliche Anlage von Kapital, die Unterstützung und Beratung der Mitglieder in Bezug auf die Anlage von Kapital und die Erarbeitung von Finanzierungskonzepten sowie die Optimierung der Ausgabenstrukturen.
Die eG arbeitet ausschließlich für ihre eigenen Mitglieder. Sie legt ihr eigenes Kapital, d.h. die Geschäftsguthaben ihrer Mitglieder, im Rahmen ihrer Möglichkeiten an. Die eG verwaltet kein fremdes Kapital. Sie wird ausschließlich vom Selbstbestimmungsgedanken und von den demokratischen Regelungen des Genossenschaftsgesetzes bestimmt.