Viele Menschen in Deutschland sind immer noch der Meinung, dass ein Vertrag nur dann gültig sei, wenn man dafür unterschrieben hat und behaupten steif und fest, dass ein „mündlicher“ Vertrag nicht rechtswirksam sei und schon gar nicht, wenn er am Telefon geschlossen wurde. Nun sollte man mein ...
15.06.2015 | Recht und Verbraucher