ns Visier eines Vereins zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs war eine Printwerbung eines Autohauses für einen Neuwagen geraten. In der Printwerbung, um welche es später vor dem OLG Köln ging, hatte ein Autohaus für ein Fahrzeug geworben und im Text detaillierte Angaben zu dem Modell gemacht. A ...
11.05.2020 | Auto & Verkehr