Arzneimittel zur Behandlung von erektiler Dysfunktion sind rezeptpflichtig. Das bedeutet, dass der Patient nach der Verordnung durch den Arzt das Rezept in einer Apotheke einlösen und in der Regel selbst bezahlen muss. „Viele Männer scheuen das direkte Gespräch in der Apotheke in ihrer unmittel ...
28.06.2013 | Gesundheitswesen - Medizin