Versicherung für den Nachwuchs - Die Tarife der privaten Krankenversicherungen

Versicherung für den Nachwuchs - Die Tarife der privaten Krankenversicherungen

ID: 136820
(firmenpresse) - Noch bevor der Familienzuwachs mit einem ersten Schrei der Welt seine Ankunft kundtun kann, wird über seine Zukunft in puncto Krankenversicherung entschieden. Denn wer sein Neugeborenes privat versichern lassen will, muss bereits drei Monate vor dessen Geburt bei der entsprechenden Gesellschaft selbst versichert sein. Nach der Entbindung verbleiben den Eltern zwei Monate, um sich endgültig zu entscheiden. Wie das Versicherungsportal www.private-krankenversicherung.de informiert, bieten die verschiedenen Gesellschaften unterschiedliche Tarife für Kinder an, die nach dem 1. Oktober 2009 geboren wurden.

Die Tarife variieren dabei besonders hinsichtlich der monatlichen Beitragshöhe, die in einigen Fällen durch eine höhere Selbstbeteiligung gemildert werden kann. Außerdem besteht u.a. bei der Halleschen Krankenversicherung die Möglichkeit einer Beitragrückerstattung von mehreren Monatsbeiträgen, sollten ein Jahr lang keine ärztlichen Leistungen in Anspruch genommen worden sein. Der Versicherer bietet außerdem eine Teilkostenerstattung bei heilpraktischen Behandlungen. Neben den monatlichen Beitragsraten ist ein sorgfältiger Vergleich (www.private-krankenversicherung.de/vergleich/) der speziellen Leistungen also durchaus lohnenswert. Bei allen Gesellschaften beinhalten die Tarife jedoch mindestens eine bis zu 60-prozentige Erstattung für kieferorthopädische Behandlungen.

Bei einigen Versicherern, wie der Arag, wechseln Kinder mit 16 Jahren in den Jugendtarif. Mit Vollendung des 21. Lebensjahres gilt dann allerdings bei jedem Versicherungsanbieter der Erwachsenentarif. Etwaige Vorerkrankungen können im Individualfall bei diesen Tarifübergängen zu entsprechenden Risikozuschlägen führen.

Weitere Informationen:
http://news.private-krankenversicherung.de/private-krankenversicherung/ohne-risikozuschlag-und-wartezeit-was-kosten-neugeborene-in-der-pkv/331764.html



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Noch bevor der Familienzuwachs mit einem ersten Schrei der Welt seine Ankunft kundtun kann, wird über seine Zukunft in puncto Krankenversicherung entschieden. Denn wer sein Neugeborenes privat versichern lassen will, muss bereits drei Monate vor dessen Geburt bei der entsprechenden Gesellschaft selbst versichert sein. Nach der Entbindung verbleiben den Eltern zwei Monate, um sich endgültig zu entscheiden. Wie das Versicherungsportal www.private-krankenversicherung.de informiert, bieten die verschiedenen Gesellschaften unterschiedliche Tarife für Kinder an, die nach dem 1. Oktober 2009 geboren wurden.

Die Tarife variieren dabei besonders hinsichtlich der monatlichen Beitragshöhe, die in einigen Fällen durch eine höhere Selbstbeteiligung gemildert werden kann. Außerdem besteht u.a. bei der Halleschen Krankenversicherung die Möglichkeit einer Beitragrückerstattung von mehreren Monatsbeiträgen, sollten ein Jahr lang keine ärztlichen Leistungen in Anspruch genommen worden sein. Der Versicherer bietet außerdem eine Teilkostenerstattung bei heilpraktischen Behandlungen. Neben den monatlichen Beitragsraten ist ein sorgfältiger Vergleich (www.private-krankenversicherung.de/vergleich/) der speziellen Leistungen also durchaus lohnenswert. Bei allen Gesellschaften beinhalten die Tarife jedoch mindestens eine bis zu 60-prozentige Erstattung für kieferorthopädische Behandlungen.

Bei einigen Versicherern, wie der Arag, wechseln Kinder mit 16 Jahren in den Jugendtarif. Mit Vollendung des 21. Lebensjahres gilt dann allerdings bei jedem Versicherungsanbieter der Erwachsenentarif. Etwaige Vorerkrankungen können im Individualfall bei diesen Tarifübergängen zu entsprechenden Risikozuschlägen führen.

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Kontakt:
Lisa Neumann

Unister Media GmbH
Barfußgässchen 12
04109 Leipzig

Tel: +49/341/49288-240
Fax: +49/341/49288-59
lisa.neumann(at)unister-media.de


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Datum: 17.11.2009 - 11:25 Uhr
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