ApolloMedia GmbH & Co. 3., 4. und 5. Filmproduktion KG

ApolloMedia GmbH & Co. 3., 4. und 5. Filmproduktion KG

ID: 144397

Weitere Erfolge für Anleger der ApolloMedia GmbH & Co. 3., 4. und 5. Filmproduktion KG; Vergleiche vor dem Bundesgerichtshof rechtskräftig; Zwischenzeitlich auch außergerichtliche Einigungen mit mehreren Banken



(firmenpresse) - CLLB Rechtsanwälte erzielen weitere Erfolge für Anleger der Apollo Media GmbH & Co. 3., 4. und 5. Filmproduktion KG.

CLLB Rechtsanwälte konnten für Anleger wegen der fehlerhaften Beratung im Zusammenhang mit Beteiligungen an den Medienfonds Apollo Media GmbH & Co. 3., 4. und / oder 5. Filmproduktion KG weitere Schadensersatzansprüche durchsetzen.

In Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof konnten Vergleiche zugunsten der von unserer Kanzlei vertretenen Anleger abgeschlossen werden, im Rahmen derer die Anleger 2/3 des ihnen entstandenen Schadens (einschließlich entgangenen Gewinns) ersetzt erhielten. Die Vergleichsbeträge in Höhe von € 40.000,00 und € 18.000,00 wurden von der Gegenseite bereits bezahlt.

Zwischenzeitlich konnten im Sog der positiven Vergleiche vor dem Bundesgerichtshof mit weiteren Banken Vergleiche im Zusammenhang mit unterbliebener Aufklärung über die negativen Pressemeldungen des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen betreffend den Erlösausfallversicherer NEIS erzielt werden.

In einem Fall wurden 70 % des unseren Mandanten entstandenen Schadens (Volle Beteiligungssumme nebst Agio sowie entgangenem Gewinn und ohne Anrechnung von Steuervorteilen) ersetzt, in einem weiteren Fall 50 %.

In immer mehr Fällen werden zwischenzeitlich auch von Gerichten in frühen Verfahrensstadien wirtschaftlich sehr attraktive Einigungsvorschläge unterbreitet.

Vor diesem Hintergrund, so Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, ist jedem Anleger der ApolloMedia GmbH & Co. 3., 4. und 5. Filmproduktion KG, der seine Beteiligung auf Empfehlung eines Anlageberaters erworben hat und nicht über die Warnung des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen auf dem Jahr 1997 aufgeklärt wurde zu raten, aktiv zu werden und seine Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Je länger zugewartet wird, desto größer wird das Risiko, dass Gerichte Verjährung der Ansprüche annehmen. Bislang gehen Gerichte nicht von einer Verjährung der Ansprüche aus.



Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet. Neben den vier Partnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun sind mittlerweile auch Alexander Kainz, Thomas Sittner (LL.M.) und Hendrik Bombosch als Anwälte mit an Bord. Erklärter Schwerpunkt der wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei ist Kapitalmarktrecht. Daneben umfasst das Beratungsspektrum aber auch Gesellschafts- und Steuerrecht. Seit Oktober 2007 ist CLLB Rechtsanwälte mit eigenem Büro in Berlin vertreten.



Leseranfragen:

Pressekontakt: Ra Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstraße 21, 80538 München, Fon: 089 / 552 999 50, Fax: 089 / 552 999 90; Mail: Leitz(at)cllb.de; web: www.cllb.de



PresseKontakt / Agentur:

Pressekontakt: Ra Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstraße 21, 80538 München, Fon: 089 / 552 999 50, Fax: 089 / 552 999 90; Mail: Leitz(at)cllb.de; web: www.cllb.de



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Datum: 10.12.2009 - 11:15 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: RA Dr. Henning Leitz
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München


Telefon: 089/552 999 50

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Freigabedatum: 10.12.2009

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