Notwendige Konsolidierungsmaßnahmen für künftige Bundeshaushalte angemahnt
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Notwendige Konsolidierungsmaßnahmen für künftige Bundeshaushalte angemahnt
Der Bundesrat erkennt an, dass vor dem Hintergrund der aktuell angespannten gesamtwirtschaftlichen Situation für den Haushaltsplan des Bundes 2010 ein starker Anstieg der Nettokreditaufnahme nicht zu vermeiden war. Die Inkaufnahme dieser hohen Kreditaufnahme entbinde den Bund allerdings nicht von der Verpflichtung, im Sinne nachhaltiger und langfristig tragfähiger Haushalte die richtigen Weichenstellungen mit Blick auf künftige Generationen vorzunehmen. So sei es zur Erfüllung der Anforderungen des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts, vor allem aber zur Einhaltung der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse erforderlich, die Neuverschuldung des Bundes in den Folgejahren zurückzuführen.
Das Gesamtvolumen des aktuellen Bundeshaushalts soll 325,4 Milliarden Euro betragen. Die geplante Nettokreditaufnahme von 85,8 Milliarden Euro überschreitet die Summe der im Haushaltsplan veranschlagten maßgeblichen Investitionen (ca. 28,7 Milliarden Euro) um rund 57,1 Milliarden Euro.
Nach Ansicht der Bundesregierung ist davon auszugehen, dass die gesamtwirtschaftlichen Produktionskapazitäten auch im Jahr 2010 unterausgelastet bleiben. Hierdurch müsse damit gerechnet werden, dass die Zahl der Arbeitslosen im Jahr 2010 um etwa 640 000 auf 4,1 Millionen Personen ansteigen und die Zunahme der Arbeitslosigkeit damit im Jahresdurchschnitt 2010 rund dreimal so hoch wie im Jahr 2009 liegen könne.
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 (Haushaltsgesetz 2010)
Drucksache 1/10 (Beschluss)
http://www.bundesrat.de
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Datum: 12.02.2010 - 23:17 Uhr
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