Diskriminierungsverbot und Alter bei Sozialauswahl - Arbeitsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden.

Diskriminierungsverbot und Alter bei Sozialauswahl - Arbeitsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden.

ID: 188244

Alter als Kriterium in Sozialauswahl kein Verstoß gegen Diskriminierungsverbot - Arbeitsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden.



(firmenpresse) - Rechtsgrundsatz Arbeitsrecht Dresden:

Lebensalter als Kriterium bei Sozialauswahl mit Linearem Punktesystem ist kein Verstoß gegen Diskriminierungsverbot (Urteil BAG v. 05.11.2009, 2 AZR 676/08).

Sachverhalt Arbeitsrecht Dresden:

Im Unternehmen B geht Beschäftigung zurück, Arbeitgeber und Betriebsrat beschließen Personalabbau. Es wird ein Interessenausgleich mit Namensliste erstellt. Bei der Sozialauswahl wird das Kriterium Lebensalter mit erfasst. Für jedes Jahr gibt es Linear einen Punkt. Der A ist ein jüngerer Kollege und erhält wegen geringer Punktzahl die Kündigung. Er klagt gegen die Kündigung, weil die Sozialauswahl wegen Verstoßes gegen das Diskriminierungsverbot fehlerhaft sei.

Rechtsgründe Arbeitsrecht Dresden

Eine grobe Fehlerhaftigkeit der Sozialauswahl (vgl. § 1 Abs. 5 UsatG) liegt nicht vor. Das Alter darf trotz Verbots der Altersdiskriminierung verwendet werden. Diese Ungleichbehandlung ist nach § 10 S. 1 und 2 AGG zulässig. Es ist ein Erfahrungssatz, dass ältere Menschen auf dem Arbeitsmarkt schlechtere Chancen haben als jüngere Menschen.

Mein Rechtstipp Arbeitsrecht Dresden

"Die Aufnahme des Alters neben der Dauer der Betriebszugehörigkeit und der Anzahl von Unterhaltspflichten im Sozialplan ist auch weiterhin ein zulässiges Kriterium bei Aufstellung eines Sozialplans", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.



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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Rechtsanwalt Dresden: Ulrich Horrion

Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut.Herr Horrion unterhält zwei Büros.Das eine Büro befindet sich in Dresden, das andere in Glashütte bei Dippoldiswalde.
Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde 1957 in Dortmund geboren und absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im
Anstellungsverhältnis tätig.

"Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für meine Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist mir ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Ich bin ständig bemüht, die Qualität meiner Dienstleistung zu verbessern und lege daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über meine Kanzlei", sagt Rechtsanwalt Ulrich Horrion.

Rechtsanwalt Horrion aus Dresden verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 20 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion zirka 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt bei ihm sehr hoch.

Herr Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und veröffentlicht Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten.

Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.



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Ulrich Horrion
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Datum: 12.04.2010 - 13:59 Uhr
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