juravendis Rechtsanwälte ++ Abgrenzung Medizinprodukte – Arzneimittel: Menetekel aus Münster

juravendis Rechtsanwälte ++ Abgrenzung Medizinprodukte – Arzneimittel: Menetekel aus Münster

ID: 188504

Die „graubehaarte Zistrose“ steht im Ruf, vor Erkältungen und Entzündungen im Mund- und Rachenraum zu schützen. Neuerdings droht sie auch dazu geeignet zu sein, Herstellern und Vertreibern von Medizinprodukten graue Haare wachsen zu lassen. Denn das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat mit Beschluss vom 15.03.2010 in einem Zistrosenextrakt betreffenden Verfahren die Beweislast dafür, dass es sich bei einem Präparat um ein Medizinprodukt und nicht um ein Arzneimittel handelt, faktisch den Herstellern zugeschoben.



www.juravendis.de - Ihre tägliche Portion Recht!www.juravendis.de - Ihre tägliche Portion Recht!

(firmenpresse) - Gegenstand des Verfahrens waren Tabletten und eine Gurgellösung, die im Wesentlichen aus einem Extrakt der graubehaarten Zistrose bestehen und die nach den Angaben des Herstellers der Vorbeugung sowie der begleitenden Behandlung von Erkältungskrankheiten, Viruserkrankungen und bakteriellen Infektionen der oberen Atemwege dienen sollten. Dass diese Produkte nicht als Arzneimittel, sondern als Medizinprodukte einzustufen seien, begründete der Hersteller damit, dass ihre Wirkung nicht auf pharmakologischem, sondern auf rein physikalischem Wege erzielt würde, indem die Viruszellen mit einer Art Seifenschicht oder Seifenblase umgeben und damit an einem Andocken an den menschlichen Zellen gehindert würden.

Das BfArM stufte diese Produkte dagegen als Arzneimittel ein und wurde darin in erster Instanz vom Verwaltungsgericht (VG) Köln bestätigt (http://www.juravendis.de/branchenticker/medizinproduktehersteller/hintergrundberichte/article/464-die-graubehaarte-zistrose-zum-schutz-vor-erkltung-und-grippalen-infekten-medizinprodukt-oder.html). Den gegen diese Entscheidung gerichteten Antrag auf Zulassung der Berufung wies nunmehr das OVG Münster zurück. Wie schon bei der erstinstanzlichen Entscheidung ist dabei nicht so sehr das Ergebnis – nämlich die Einstufung als Arzneimittel –, sondern vor allem die Begründung der Entscheidung bemerkenswert: denn das VG ging letztlich nicht weiter der Frage nach, ob die Produkte pharmakologisch oder physikalisch wirken. Es begnügte sich vielmehr mit der Feststellung, dass es sich um Präsentationsarzneimittel handele, so dass die nunmehr in § 2 Abs. 3 a AMG kodifizierte Zweifelsregelung zu einer Einstufung als Arzneimittel führe. Das OVG segnete dieses Vorgehen des VG Köln ab. Zwar finde die Zweifelsregelung auf Produkte, die aufgrund ihrer Wirkungsweise eindeutig dem Medizinprodukterecht zuzuordnen sind, keine Anwendung. Die Zweifelsregelung greife jedoch dann ein – mit der Folge, dass es sich um ein Arzneimittel handelt – wenn die vom Hersteller angenommene Hauptwirkung aus wissenschaftlicher Sicht nicht hinreichend gesichert sei, vorrangige arzneiliche Wirkungen aber auch nicht ausgeschlossen seien. In diesem Fall reiche es für die Einstufung als Arzneimittel aus, wenn das Präparat unter die Definition des Präsentationsarzneimittels fällt.



Da Medizinprodukte typischerweise unter den Präsentationsarzneimittelbegriff fallen werden, wenn es sich um stofflich wirkende Präparate und nicht um Geräte handelt, stellt das OVG Münster damit die Beweislast bei der Abgrenzung von Arzneimitteln und Medizinprodukten auf den Kopf: Dem Hersteller eines Medizinproduktes wird es nach dieser Logik nur noch dann gelingen, aus dieser „Zweifels-Falle“ auszubrechen, wenn er eindeutig nachweisen kann, dass sein Produkt nicht pharmakologisch wirkt. Ein solcher Nachweis wird allerdings oftmals nur schwierig zu führen sein. Eine solche Interpretation der Zweifelsfallsregelung des § 2 Abs. 3 a AMG, die lediglich die europarechtlichen Vorgaben kodifizieren soll, widerspricht jedoch eklatant dem bisherigen Verständnis des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom europarechtlichen Vorbild dieser Zweifelsfallsregelung im Gemeinschaftskodex für Humanarzneimittel. Demnach muss nämlich die pharmakologische Wirkung eines Produktes feststehen, um es dem Arzneimittelrecht zu unterwerfen. Zweifelsfälle gehen also zu Lasten der Behörde und nicht zu Lasten des Herstellers.

Diese aus Luxemburg und Leipzig vorgegebene Beweislastverteilung ausgerechnet bei Medizinprodukten, deren Zweckbestimmung eben typischerweise denjenigen von Arzneimitteln entspricht, in ihr Gegenteil zu verkehren, ist ein starkes Stück, dass nur noch dadurch getoppt wird, dass das OVG Münster mit der Nichtzulassung der Berufung eine Revision beim BVerwG verhinderte und auch eine Vorlage an den EuGH nicht für erforderlich hielt. So bleibt nur zu hoffen, dass diese Entscheidung aus Münster kein Menetekel für zukünftige Abgrenzungsfälle von Arzneimitteln und Medizinprodukten bleibt, sondern bei nächster Gelegenheit die gebotene höchstrichterliche Klärung herbeigeführt wird. Bis dahin ist allerdings erhöhte Vorsicht bei Borderline-Produkten im Medizinproduktebereich geboten.

Weitere Informationen erhalten Sie kostenfrei und unverbindlich unter www.juravendis.de
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

www.juravendis.de - Ihre tägliche Portion Recht ++ juravendis Rechtsanwälte ist eine Rechtsanwaltssozietät, die sich auf das Gesundheitsrecht und die gesundheitsnahen Bereiche des Medien- und Wirtschaftsrechts spezialisiert. Die Kanzlei berät Unternehmen der Gesundheitsbranche zu deren spezifischen gesundheitsrechtlichen Fragestellungen, beispielsweise zur Abgrenzung der unterschiedlichen Gesundheitsprodukte (Arzneimittel / Lebensmittel / Kosmetika / Futtermittel / Biozidprodukte etc.), zur Kennzeichnung und Bewerbung von Gesundheitsprodukten, insbesondere Health Claims, sowie zum Apothekenrecht, zu Fragen der Pharmadistribution und des Arzneimittelpreisrechts.

www.medivendis.de - Ihre Agentur für Gesundheitsmarketing ++ medivendis versteht sich als ganzheitlicher Lösungsanbieter im Gesundheitsbereich zwischen Marketing, Öffentlichkeitsarbeit/Presse, Technologie und rechtlichen Möglichkeiten. Gerade in der heutigen Zeit unterliegt der Gesundheitsmarkt folgenschweren Umwälzungen. Aber eben diese Veränderungen bergen enormes Potential für einzelne Unternehmen, sofern man es versteht die Zeichen der Zeit zu erkennen und praxis-orientierte und rechtlich fundierte Lösungsansätze zu verfolgen und letztendlich auch zu realisieren.

www.Fachmann24.de - Ihre Internetagentur ++ Fachmann24.de ist ein neues Projekt der inhabergeführte Agentur B&B Consulting GbR mit den Schwerpunkten Consulting, Marketing, Design, Pressearbeit und Internet. Obwohl im Portfolio eine Vielzahl von Portalen mit mehreren 10.000 Besuchern pro Tag und einem Gesamtumsatz von knapp 100 Millionen Euro im Jahr betreut wurden, liegt das Augenmerk dieses Dienstleistungsangebotes auf innovativen Unternehmensgründern, Selbständigen und Kleinunternehmen welche den Schritt in den Mittelstand konsequent und zielorientiert planen und umsetzen.



Leseranfragen:

medivendis.de
Ulrich Hansel (PR-Manager)
Karwendelplatz 3
85598 Baldham
Tel :: 08106-37789-0
Fax :: 08106-37789-29
Mail :: ulrich.hansel(at)medivendis.de
http://www.medivendis.de



PresseKontakt / Agentur:

medivendis.de
Ulrich Hansel (PR-Manager)
Karwendelplatz 3
85598 Baldham
Tel :: 08106-37789-0
Fax :: 08106-37789-29
Mail :: ulrich.hansel(at)medivendis.de
http://www.medivendis.de



drucken  als PDF  Bundesminister Westerwelle trifft chinesisches Politbüromitglied Li Changchun Stadtverordnete der FDP und CDU Fraktion fordern lückenlose Aufklärung in Sondersitzung
Bereitgestellt von Benutzer: Pinkelprinz
Datum: 13.04.2010 - 09:58 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 188504
Anzahl Zeichen: 4919

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Ulrich Hansel
Stadt:

80801 München


Telefon: +49 8106 377 89 0

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Meldungsart: bitte
Versandart: Veröffentlichung

Diese Pressemitteilung wurde bisher 809 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"juravendis Rechtsanwälte ++ Abgrenzung Medizinprodukte – Arzneimittel: Menetekel aus Münster "
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

juravendis Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Irreführende Lebensmitteletiketten: Steht Gouda drauf ist nicht immer Gouda drin ...
(NL/1138760545) Bedingt durch Aufklärungsportale wie Foodwatch und zunehmenden politischen Druck auf die Überwachungsbehörden wird immer häufiger um Produktaufmachungen für Lebensmittel gestritten. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hatte kürzlich über ein als Gouda bezeichnetes P

OLG Köln: Goldstandard bei bilanzierten Diäten nicht zwingend! ...
(NL/1074578767) Das Inverkehrbringen bilanzierter Diäten setzt nicht voraus, dass ihre Wirksamkeit durch eine randomisierte, placebokontrollierte Doppelblindstudie am Menschen nachgewiesen worden ist. Dies hat jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Köln entgegen der verbreiteten Tendenz anderer Instan

Abmahnvereine mahnen weiter ab – Nahrungsergänzungsmittel mit Echinacea und Holunderblüten ...
Beworben wurde das Produkt unter anderem mit der Aussage: "Die X enthalten eine Fülle sorgfältig ausgesuchter Natursubstanzen wie beispielsweise Echinacea und Holunderblüten, die dafür bekannt sind, die natürlichen Abwehrkräfte unterstützen zu können." Der Abmahnverein berief si


Weitere Mitteilungen von juravendis Rechtsanwälte


Bundesminister Westerwelle trifft chinesisches Politbüromitglied Li Changchun ...
Bundesaußenminister Guido Westerwelle trifft am morgigen Dienstag (13.04.) mit dem Mitglied des Ständigen Ausschusses des Politbüros der Kommunistischen Partei der Volksrepublik China, Herrn Li Changchun, zusammen. Im Mittelpunkt des Gesprächs werden die bilateralen Beziehungen, insbesondere

Massiver Rechtsruck in Ungarn ist besorgniserregend ...
Zum politischen Rechtsruck bei den Wahlen zum Ungarische Parlament erklärt der Europaabgeordnete Helmut Scholz, Mitglied des Vorstandes der Partei der Europäischen Linken und des Parteivorstandes der Partei DIE LINKE: Mit 52,8 Prozent der abgegebenen Stimmen ist die rechtskonservative Fidesz-

Klage gegen Land Hessen - GRÜNE verlangen besseren Trinkwasserschutz ...
Ein schnellstmögliches Ende der Entsorgung von Salzlauge durch das Unternehmen K + S verlangt die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN von Umweltministerin Lautenschläger. "Die Klage der thüringischen Gemeinde Gerstungen gegen das Land Hessen wegen der andauernden Verpressung von Sal

Kommunaler Finanzausgleich - GRÜNE: Land stiehlt sich aus Verantwortung - Senkung der Standards kann keine Lösung sein ...
Nach Auffassung der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stiehlt sich das Land aus seiner Verantwortung, wenn die geplante Kürzung des Kommunalen Finanzausgleichs um 400 Millionen Euro zu einer Senkung der Standards in der Kinderbetreuung führen soll. "Die Landesregierung hat durch ih


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z