Hundehaftpflichtversicherung - allein schon wegen der Gefährdungshaftung

Hundehaftpflichtversicherung - allein schon wegen der Gefährdungshaftung

ID: 191046

Die Hundehaftpflichtversicherung ist keine Pflichtversicherung, aber schon durch die Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch empfiehlt es sich ganz klar, eine solche für das eigene Tier abzuschließen.



(firmenpresse) - Hunde sind der liebste Freund des Menschen. Verspielt, verschmust und auch ein bisschen wild. Der Hund kann in seinem Spieltrieb aber auch ein kleines Chaos verursachen. Im schlimmsten Fall kann durch das Treiben eines Hundes auch mal ein Unfall geschehen oder ein Mensch verletzt werden.

Für den Halter des Hundes bedeutet dieses: Er haftet für die angerichteten Schäden. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wird dieses im § 833 eindeutig geregelt, der Hundehalter haftet sogar ohne eigenes Verschulden. Eine Form der Gefährdungshaftung ist die Tierhalterhaftung. Diese wird in der Gefahr begründet, die von einem unberechenbar reagierenden Tier ausgehen kann.

Informationen zur Hundehaftpflichtversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/hundehaftpflichtversicherung.html

Durch das Bürgerliche Gesetzbuch ist also geregelt, dass der Hundehalter für die von seinem Hund ausgehenden Schäden haftet. Ohne Hundehaftpflichtversicherung kann das ziemlich teuer werden. Wenn z. B. der Hund beim Gassigehen sich losreißt und auf die Straße rennt, ist der Unfall schon vorprogrammiert: Denn im Regelfall muss der betroffene Autofahrer entweder ausweichen oder eine Vollbremsung durchführen. Dabei können auch wieder andere Fahrzeuge beschädigt oder Personen verletzt werden.

Der wirksamste Versicherungsschutz ist in diesen Fällen die Hundehaftpflichtversicherung, damit der Hundehalter im Schadensfall nicht vor existenziellen Problemen steht. Man stelle sich vor, dass bei dem obigen Beispiel wirklich ein Mensch verletzt wird und eine Invalidität eintritt. Der Hundehalter müsste wahrscheinlich ein Leben lang bezahlen.

Nicht nur die Notwendigkeit der Hundehaftpflichtversicherung ist für den Hundehalter also gegeben, sondern der Vergleich der einzelnen Tarife ist von Bedeutung. Denn es gibt viele Unterscheidungsmerkmale, die individuell zu berücksichtigen sind. Dazu gehören unter anderem
-die Höhe der Versicherungssummen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden,


-die Absicherung von Mietsachschäden,
-das Führen von Hunde ohne Leine oder auch
-das Hüten von Hunden durch dritte Personen

Der Internet-Versicherungsmakler IAK GmbH bietet seit 1984 eine Vielfalt von Varianten der Hundehaftpflichtversicherung an, diese kann bereits ab 35,80 Euro Jahresbeitrag abgeschlossen werden. Über 120 Tarife zur Hundehaftpflichtversicherung können auf der Internetseite miteinander verglichen werden. Darüber hinaus werden auch zahlreiche andere Versicherungen rund um das Thema Hund von der IAK GmbH angeboten.

Bildquelle: Steve Prinz, www.pixelio.de

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Datum: 20.04.2010 - 11:59 Uhr
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