Eine Haftpflichtversicherung für Hunde darf kein Problem sein
Die gesetzliche Sachlage in Deutschland ist ganz klar - der Haftungsumfang ist im BGB unter §833 folgendermaßen geregelt:
"Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde."
In gewissen Bundesländern ist der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung bereits Pflicht - nach der obigen Regelung im BGB ist die Bedeutung einer solchen Risikovorsorge jedoch für keinen Hundehalter mehr von der Hand zu weisen.
Neben einfachen Schäden, wie beispielweise Mietsachschäden, ist auch leicht ein größerer Unfall geschehen. Wenn sich beispielsweise ein Hund losreißt, über die Straße läuft und einen Verkehrsunfall verursacht, werden die finanziellen Belastungen für den Halter enorm!
Zudem ist es so, dass es in Deutschland Sonderregelungen zu den so genannten Listenhunden gibt. Sie unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland, in den meisten Fällen beinhalten sie jedoch unter anderem Leinenzwang, Maulkorbzwang oder Versicherungspflicht.
Die Absicherung eines Hundes, dessen Rasse in diesen Listen geführt wird ist allerdings nicht so einfach, wie zunächst angenommen. Das Problem ist, dass viele Versicherungsgesellschaften ihre Produkte nicht für so genannte Kampfhunde anbieten. Für die Halter wird es daher natürlich schwieriger die passende Risikovorsorge zu finden.
Allerdings gibt es auch Anbieter, die neben der "normalen" Hundehaftpflichtversicherung ebenfalls dieses Produkt für Listenhunde anbieten. Auf diese Weise muss kein Hundehalter auf die Absicherung vor finanziellen Risiken verzichten und ist in der Lage sich und sein Tier in vollem Umfang zu schützen.
Weitere Informationen:
http://www.tierversicherung.biz/hundeversicherung/hundehaftpflicht_alle_rassen.php
http://www.tierversicherung.biz/hundeversicherung/hundehaftpflicht.php
http://www.tierversicherung.biz/hundeversicherung/hundehaftpflicht_ab_40.php
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Datum: 30.10.2010 - 13:55 Uhr
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