Durchschnittlich bringt die Einkommensteuererklärung mehr als 1.177 Euro Erstattung
Viele scheuen den Aufwand einer Einkommensteuererklärung. Zu kompliziert, zu viel Arbeit lauten meist die Ausreden. Dabei lohnt sich der Aufwand und bringt bares Geld, so die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. Der bundesweit agierende Lohnsteuerhilfeverein hat genau nachgerechnet: Durchschnittlich haben die Mitglieder für das Jahr 2009 1.177,- Euro erstattet bekommen.
Prüfen, ob Antragsveranlagung Sinn macht
Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. empfiehlt allen Arbeitnehmern, die nicht zur Abgabe verpflichtet sind, zu prüfen, ob eine Antragsveranlagung (früher Lohnsteuerjahresausgleich) Sinn macht. Das gilt für alle, die erhöhte Werbungskosten, Sonderausgaben oder außerordentliche Belastungen geltend machen können. Anerkannt werden zum Beispiel Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, zur Renten-, Unfall- und Haftpflichtversicherung, Kosten für Bewerbungen und Fortbildung sowie unter bestimmten Voraussetzungen Kosten für die Kinderbetreuung. Wichtig ist in allen Fällen, dass die Kosten nachgewiesen werden können. „Für das Jahr 2010 wird wieder das häusliche Arbeitszimmer anerkannt“, betont Stadter. „Zudem können mehr Handwerkerkosten geltend gemacht werden.“
Hilfe kann man sich bei der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. holen. Die Steuerexperten erstellen für Arbeitnehmer und Rentner im Rahmen einer Mitgliedschaft die Steuererklärung, errechnen den Anspruch auf Steuererstattung, Kindergeld, Riesterzulage und Arbeitnehmersparzulage. Alle Leistungen sind dabei durch einen jährlichen Mitgliedsbeitrag abgegolten, der sich nach den jeweiligen Einkünften richtet.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein
Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. mit Hauptsitz in München wurde 1966 gegründet und ist im gesamten Bundesgebiet aktiv. Mit mehr als 500.000 Mitgliedern ist er einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. In über 350 Beratungsstellen berät die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. ihre Mitglieder im Rahmen der begrenzten Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. 96 Prozent der Mitglieder werden in Beratungsstellen betreut, die von zertifizierten Beratungsstellenleiter/innen geführt werden.
Siegfried Stadter
Zuständig für die Pressearbeit der
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.
Bahnhofstr. 15
95444 Bayreuth
Tel: (0921 / 23475)
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Datum: 08.02.2011 - 14:09 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:
Finanzwesen
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 08.02.2011
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