Vermieter-Rechtsschutzversicherung: Was ein Mieter nicht darf
Im Laufe der Zeit können sich Mietverhältnisse als heikel herausstellen. Um die eigenen Interessen zu wahren und durchzusetzen, kommen Hauseigentümer kaum noch ohne die Vermieter-Rechtsschutzversicherung aus.
Vermieter-Rechtsschutzversicherung: Was ein Mieter nicht darf(firmenpresse) - Als Vermieter hat man es in Deutschland schon schwer. Die Interessen der Mieter werden sehr hoch angesiedelt und daher ist es meistens eine juristische Herausforderung, überhaupt seine Rechte als Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses durchzusetzen. Schutz gegen das Kostenrisiko im Fall eines Rechtsstreites bietet die Vermieter-Rechtsschutzversicherung.
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Gerade bei Behinderten Mietern ist besonders viel Sensibilität angebracht, hier kann es schnell zu einem Rechtsstreit kommen, wie unlängst ein Hausbesitzer in Berlin erleben musste. Sein Mieter hat am Hauseingang eine Videokamera angebracht, um den Eingangsbereich überwachen zu können. Der Vermieter hat seinem Mieter aufgefordert, diese Installation wieder abzubauen - ohne Ergebnis. Darauf musste ein Rechtsanwalt sich der Sache annehmen. Hier kam dann die Vermieter-Rechtsschutzversicherung ins Spiel, um die Kosten für ein Verfahren zu decken.
Der Fall musste letztendlich sogar vor Gericht verhandelt werden, da sich der Mieter wenig einsichtig zeigte. Ohne seine Vermieter-Rechtsschutzversicherung wäre es zunächst ein kostspieliges Unterfangen geworden, da der Ausgang eines solchen Verfahrens natürlich nicht voraussehbar war. Schließlich wurde der Rechtsstreit doch zugunsten des Vermieters entscheiden. Da jede Wohnung über eine Gegensprechanlage verfügt und sich der uneinsichtige Mieter zusätzlich mit dem Türspion sehen kann, wer vor seiner Wohnungstür wartet, musste die Anlage wieder abgebaut werden.
Auch wenn ein Mieter mit dem Mietvertrag zugesichert bekommt, die überlassenen Räumlichkeiten zu nutzen, gibt es hier aber auch Einschränkungen. Ein Hausbesitzer hat sich bei Umbauarbeiten im Keller über einen starken Benzingeruch gewundert, der aus dem Verschlag eines Mieters drang. Darauf angesprochen gab dieser Mieter freimütig zu, dass er im Keller mehrere Kanister Benzin eingelagert hat, um auf schlechtere Zeiten vorbereitet zu sein. Da der Geruch eine erhebliche Geruchsbelästigung darstellte und eine hohe Brandgefahr gegeben war, forderte der Vermieter die Auslagerung der Kanister.
Wie zu erwarten, leistete der Mieter dagegen Widerstand, schließlich könne er in seinen Kellerräumen lagern, was er wolle. Das Gericht, das sich dann mit dem Fall auseinandersetzen musste, konnte sich der Argumentation des Mieters nicht ganz anschließen. Eine Menge von rund 150 Liter Kraftstoff stellen eine erhebliche Gefahrenquelle dar, insbesondere da die Dämpfe sich im gesamten Kellerbereich ausdehnen können und bei entsprechender Zündquelle explosionsartig reagieren. Somit hat der Vermieter ein berechtigtes Interesse an der Beseitigung der Vorräte.
Es zeigt sich in vielen Fällen, dass man als Vermieter einen langen Atem zeigen muss. Vor allem gilt das für juristische Auseinandersetzungen. Das Kostenrisiko eines Rechtsstreites lässt sich in der Regel mit der Vermieter-Rechtsschutzversicherung mindern.
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Datum: 31.03.2011 - 17:00 Uhr
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