Bundesgerichtshof entscheidet gegen die Entschädigungs-einrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) im Fall Phoenix Kapitaldienst
ID: 484021
Erfolg für PWB Rechtsanwälte (Jena)
Bundesgerichtshof entscheidet gegen die Entschädigungs-einrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (firmenpresse) - Jena/Karlsruhe/Berlin, 20. September 2011. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat der Teilauszahlungspraxis der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) in Sachen Phoenix Kapitaldienst einen Riegel vorgeschoben. Nach der Rückweisung in drei Revisionsfällen durch den BGH muss die EdW (Berlin) nun doch rund 20.000 Anleger der seit 2005 insolventen Phoenix Kapitaldienst GmbH vollständig entschädigen und darf keine Teilbeträge mehr mit der Begründung einbehalten, den Anlegern stünden vermeintliche Aussonderungsrechte zu.
"Wir freuen uns, dass der Bundesgerichtshof unseren Argumenten gefolgt ist und die rechtswidrige Teilentschädigungspraxis der EdW damit endlich vom Tisch ist. Dies ist ein großer Erfolg für den Anlegerschutz in Deutschland", erklärt Rechtsanwalt Philipp Wolfgang Beyer, Inhaber der Kanzlei PWB Rechtsanwälte aus Jena. Die Kanzlei vertritt rund 1.900 geschädigte Phoenix-Anleger.
Nach Schätzung von Fachleuten muss sich die EdW nun umgehend gut 150 Millionen Euro besorgen, um die Phoenix-Anleger vollständig entschädigen zu können. "Die EdW hätte viel Geld einsparen können, wenn die Einrichtung ihren gesetzlich vorgeschriebenen Entschädigungsauftrag sofort nachgekommen wäre", betont Rechtsanwalt Matthias Kilian, der die Verfahren bei PWB Rechtsanwälte führt und bisher insgesamt über 200 erst- und zweitinstanzliche obsiegende Urteile gegen die EdW erstritten hat.
Rechtsanwalt Kilian weiter: "Der erfolgreiche Ausgang unserer drei Pilotverfahren wird sich unmittelbar auf die weiteren rund 600 PWB-KIageverfahren gegen die EdW auswirken. Ich gehe davon aus, dass auch diese Verfahren aufgrund der richtungsweisenden BGH-Entscheidung zugunsten der Anleger entschieden werden".
Nach Auffassung der BGH-Richter sei die Entschädigungseinrichtung gesetzlich dazu verpflichtet gewesen, die Ansprüche der geschädigten Phoenix-Anleger sofort zu prüfen und auszubezahlen. Vielmehr habe die EdW es sogar "schuldhaft versäumt", strittige Fragen so schnell wie möglich gerichtlich klären zu lassen.
Die Phoenix-Kapitaldienst GmbH hat als Wertpapierhandelsbank (Frankfurt) Einzahlungen von rund 28.000 Kunden mit einem Gesamtvolumen von 750 Millionen Euro verwaltet. Das Unternehmen hatte Sparern die Geldanlage in sogenannte Optionsgeschäften angeboten. Ein großer Teil der Gelder floss jedoch in ein betrügerisches Schneeballsystem. Der Fall gilt als einer der größten Kapitalanlagebetrugsfälle in der deutschen Nachkriegsgeschichte. Am 10. März 2005 wurde dem Unternehmen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Fortführung des Geschäftsbetriebes untersagt. Am 14. März 2005 eröffnete das Amtsgericht Frankfurt am Main das Insolvenzverfahren. Seit dieser Zeit warten die Anleger auf eine vollständige Entschädigung durch die EdW.
Nach eigenen Angaben hat die EdW bisher rund 34.100 Entscheidungen mit einem Gesamtvolumen von rund 160 Millionen Euro getroffen. Tausende von Anlegern warten allerdings immer noch auf die vollständige Entschädigung. Ob die EdW nun wirklich schnell die Auszahlung an die Anleger veranlasst, bleibt abzuwarten. Nach Auffassung der BGH-Richter seien die angeblich noch nötigen Prüfungen der EdW jedoch kein Grund für die Verzögerungen.
Für Rückfragen steht Ihnen Rechtsanwalt Matthias Kilian zur Verfügung.
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Datum: 21.09.2011 - 09:35 Uhr
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