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Probezeit für neue Gesellschafter der Zahnarztpraxis: Gesellschaftsrecht aktuell:

23.05.2008 - 16:51 | 49631
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...Rechtsanwalt Jörg Reich, Gießen, informiert:

Die klassische Gesellschaftsform der Gemeinschaftspraxis bei Zahnärzten ist nach wie vor die Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Regelmässig ist hier die Anzahl der Gesellschafter überschaubar und eine enge fachliche und zeitliche Zusammenarbeit selbstverständlich. Das funktioniert aber nur, wenn die Gesellschafter auch menschlich zueinander passen.
Aus diesem Grund ist es nur verständlich, dass bei der Aufnahme eines neuen Gesellschafters die Parteien eine Art Probezeit vereinbaren. Rechtlich ist dies jedoch nicht so einfach. Grundsätzlich kann einem Gesellschafter nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.

Zeigen Sie Ihrem Problem die rote Karte!
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(firmenpresse) - Die klassische Gesellschaftsform der Gemeinschaftspraxis bei Zahnärzten ist nach wie vor die Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Regelmässig ist hier die Anzahl der Gesellschafter überschaubar und eine enge fachliche und zeitliche Zusammenarbeit selbstverständlich. Das funktioniert aber nur, wenn die Gesellschafter auch menschlich zueinander passen.
Aus diesem Grund ist es nur verständlich, dass bei der Aufnahme eines neuen Gesellschafters die Parteien eine Art Probezeit vereinbaren. Rechtlich ist dies jedoch nicht so einfach. Grundsätzlich kann einem Gesellschafter nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.
Nunmehr hat der Bundesgerichtshof diesen nicht seltenen Fall in seiner Entscheidung, Urteil vom 7. 5. 2007 - II ZR 281/05, dahingehend konkretisiert, dass bei der Neuaufnahme von Gesellschaftern in eine bereits bestehende Gemeinschaftspraxis eine Höchstfrist zur Prüfung einer vertrauensvollen Zusammenarbeit von drei Jahren als noch hinnehmbar anzusehen ist.

In vielen Bereichen freiberuflicher Tätigkeit (Humanmediziner, Tierärzte, Ingenieure, Architekten) ist Expansion und Marktfestigung nur noch durch die Gründung oder die Erweiterung von Gesellschaften wirtschaftlich möglich und sinnvoll. Schleichend ersetzt das Gesellschaftsrecht die Spielregeln, die bislang so streng das Arbeitsrecht vorgab.
Nach wie vor ist rechtliche Vorsorge bei unternehmerischen Entscheidungen wichtig.

Das zitierte Urteil im Volltext zu finden über www.anwaelte-giesen.de




Keywords (optional):
zahnarzt, gemeinschaftspraxis, arzt, gesellschafter, probezeit, rechtsanwalt, giessen,

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Dies ist eine Pressemitteilung von Zorn Reich Wypchol

Willkommen auf der Seite der Kanzlei Zorn Reich Wypchol,
Rechtsanwälte in Sozietät, Gießen
Herzlich Willkommen!Wir sind eine seit über 25 Jahren erfolgreich arbeitende Rechtsanwaltskanzlei, die aus der Einzelkanzlei des Rechtsanwalt Edgar Zorn hervorgegangen ist und seit 2004 als Sozietät fortbesteht.

Unsere Kernkompetenz liegt im Zivilrecht mit Spezialisierung im Vertragsrecht, Arbeitsrecht, AGG, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, im gewerblichen Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht und Forderungsmanagement.

Darüber hinaus sind wir eine feste Größe im Bereich Familienrecht (Ehevertrag, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht) und Erbrecht (Testament, Erbfolge, Pflichtteil, Erbvertrag, Schenkung, Steuern).

Rechtsanwalt Jörg Reich berät zusätzlich im Bereich Kapitalanlagerecht, Anlegerschutz, Bankenrecht und Börsenrecht. Er vertritt erfolgreich die Rechte geprellter Anleger (Schrottimmobilie, Immobilienfonds, Grauer Kapitalmarkt).
Er verfügt über internationale Erfahrung (Asien: China, Korea, Vietnam, Afrika: Namibia, Süd Afrika, Amerika: USA (Ostküste)) und ist, unter Anderem, Ihr Ansprechpartner für unsere Kooperation in Athen, Griechenland.

Herr Rechtsanwalt Edgar Zorn bildet neben seinem weitreichenden lokalen Netzwerk (Frankfurt, Gießen, Limburg, Marburg, Wetzlar) das feste Bindeglied zu unserer Kooperation in Palma de Mallorca.
Hier werden Kunden insbesondere in Bezug auf Immobilienerwerb und Anlageinvestitionen auf Mallorca sowie in Spanien insgesamt beraten.

Neben weiteren Sprachen beraten wir durch Frau Rechtsanwältin Beate Wypchol in polnischer Sprache. Frau Rechtsanwältin Beate Wypchol, die in Polen aufgewachsen ist, betreut im Team mit Herrn Rechtsanwalt Jörg Reich, im Rahmen unserer Kompetenzen, das Gebiet Osteuropa.

Rechtsberatung in Deutschland und vor Ort aus einer Hand!

Wir verstehen unsere Tätigkeit als moderne Dienstleistung auf höchstem Niveau und bemühen uns fortwährend unsere Kompetenz und unser Know-how für unsere Mandanten auszubauen. Wir arbeiten eng mit weiteren Experten bundesweit und international zusammen.

Durch den intensiven Austausch unter den Anwälten unserer Kanzlei profitieren unsere Kunden einerseits von der Erfahrung von über 25 Jahren rechtsanwaltschaftlicher Tätigkeit und andererseits von der Aufgeschlossenheit gegenüber modernen online-gestützten Daten- und Recherchemethoden zu aktuellen Entscheidungen.


Wir nehmen uns Zeit, sind für unsere Kunden direkt ansprechbar und bearbeiten die uns übertragenen Mandate forciert.


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Rechtsanwälte in Sozietät

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Firma: Zorn Reich Wypchol
Ansprechpartner: Joerg Reich
Stadt: Gießen
Telefon: 0641202121

Meldungsart: Produktinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 23.05.2008


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