Sterbegeldversicherung: Wenn es bei der Bestattung mit Würde zugehen soll

Sterbegeldversicherung: Wenn es bei der Bestattung mit Würde zugehen soll

ID: 512867

Die meisten Städte müssen sparen. Das wirkt sich auch auf dieÜbernahme der Bestattungskosten im Sozialfall aus. Ein würdevolles Begräbnis hingegen lässt sich mit der Sterbegeldversicherung ermöglichen.



Mit der Sterbegeldversicherung kann man für ein würdiges Begräbnis vorsorgen.Mit der Sterbegeldversicherung kann man für ein würdiges Begräbnis vorsorgen.

(firmenpresse) - Eine Bestattung kostet viel Geld - und wer nicht über die Mittel verfügt, einen verstorbenen Angehörigen zu beerdigen, muss sich mit der kostengünstigen Lösung durch die Kommune zufriedengeben. In der Ausgabe 1. November berichtet die WAZ von der Problematik der Stadt Essen: In manchen Fällen muss das Ordnungsamt tätig werden, rund 500 Euro werden dann für die Bestattung aufgewendet. Um dieses Szenario zu vermeiden, wählen viele Bürger die Alternative Sterbegeldversicherung.

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Ein Pastor aus Essen fordert für ein menschenwürdiges Begräbnis auch eine Trauerfeier. Zwar werde einmal im Monat ein Gottesdienst für die Unbedachten abgehalten, dass soll aber nicht die Trauerfeier ersetzen. Doch die Kosten soll die Stadt tragen, so der Pastor.

Es ist ersichtlich, dass eine Bestattung mit den Mitteln vom Sozialamt zum Zankapfel werden kann, denn jeder versucht, die anfallenden Kosten von sich wegzuschieben. Mit einem menschenwürdigen Begräbnis hat das nichts mehr zu tun. Seit dem Wegfall des Sterbegeldes, das durch die Gesetzliche Krankenversicherung gezahlt wurde, sind viele Bürger auf sich allein gestellt. Daher macht die Sterbegeldversicherung als Bestattungsvorsorge wirklich Sinn, denn so können alle Kosten abgedeckt werden.

Durch Verbraucherschützer wird in den letzten Jahren immer massiv gegen die Sterbegeldversicherung gesprochen. Doch die sogenannten Experten vergessen hierbei immer einen sehr bedeutsamen Punkt: Ein alternativ abgeschlossener Sparvertrag gehört nicht zum Schonvermögen und muss, falls der Anleger z. B. stationär in Pflege ist, gekündigt werden, um laufende Kosten zu decken. Die Sterbegeldversicherung unterliegt hingegen dem Schonvermögen. Eine Kündigung ist nach Ansicht mittlerweile diverser Gerichte nicht menschenwürdig, da somit die Kosten für eine Bestattung nicht mehr gedeckt sind.



Fazit: Es gibt viele Menschen, denen das Geld für eine würdevolle Bestattung fehlt. Die Kommunen z. B. in Nordrhein-Westfalen müssen Kosten sparen. Das geht auch zu Lasten der menschlichen Würde.. So werden bereits von mehreren Kommunen die Verstorbenen in andere Bundesländer zur Einäscherung überführt und dort auch beigesetzt. Die Verantwortlichen finden daran nichts Anstößiges. Und den Verwandten bleibt dann oft keine Möglichkeit zur Trauerbewältigung, wenn es nicht einmal möglich ist, das Grab des Verstorbenen zu besuchen.

Bildquelle: Ostermayer, www.pixelio.de
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Datum: 03.11.2011 - 15:20 Uhr
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