§ Alles was (Pferde-)Recht ist
ID: 519622
Zusammentreffen von Pferd und Hund - oft kreuzgefährlich!

(firmenpresse) - Es war ein sonniger Nachmittag, das schöne Wetter hatte beim Kläger Lust auf einen Geländeritt geschürt. Auch sein Pferd, das in der Pferdepension untergebracht war, konnte kaum erwarten, dass es losgeht.
3 Hunde stürmen über den Hof ...
Nachdem der Kläger endlich aufgestiegen war, erschienen plötzlich die 3 Hunde des Pensionsbetreibers und stürmten laut kläffend über den Hof. Obwohl sich alle Beteiligten kannten, erschrak das Pferd und bockte davon. Der Kläger -hierauf völlig unvorbereitet- stürzte und zog sich diverse Knochenbrüche zu. Er musste ins Krankenhaus, anschließend zur Rehabilitation und war mehrere Monate arbeitsunfähig.
Vom Pensionsbetreiber verlangte er deshalb knapp 80TEUR Verdienstausfall und Schmerzensgeld. Schließlich habe dieser die Hunde aus dem Zwinger gelassen, als er sich mit dem Pferd auf dem Hof befand und hätte die Gefahr voraussehen und den Unfall vermeiden können.
Tiergefahr der Hunde und des Pferdes ...
Die Klage wurde in allen Instanzen abgewiesen (OLG Saarbrücken, 8 U 283/04). Die Gerichte stellten zwar fest, dass die Tierhalterhaftung immer dann greift, wenn typisch tierisches Verhalten einen Schaden verursacht. Bereits das Umherlaufen eines "geballten" Hunderudels wird in der Rechtsprechung als Tiergefahr angesehen.
Die Gerichte sahen aber auch, dass die Beteiligten die Gepflogenheiten auf dem Hof kannten und das Pferd an diesem Tag besonders schreckhaft, ja überempfindlich reagiert hat. Da das Verhalten des Pferdes die ganz wesentliche Ursache für den Sturz war, wurde dem Kläger diese hinzutretende Tiergefahr wie Mitverschulden angerechnet. Er erhielt also von dem wenig umsichtigen Pensionsbetreiber keinen Cent...
DER KREUZER-Tipp:
Rechnen Sie als Reiter stets mit der Unachtsamkeit Ihrer Umwelt! Bei Unfällen mit Pferde- und Hundebeteiligung ist die Rechtslage selten klar. Reiter sollten deshalb über eine Unfallversicherung verfügen, die auch das Risiko "Reiten" einschließt.
Rechtsanwältin Monique Milarc
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
http://www.kreuzer.de
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Besonderes Know-how durch Fachanwälte
Spezialisierung nach Rechtsgebieten
Problemlösung in Projektteams
Tagesaktuelle Rechtsdatenbanken
Erfahrung seit über 30 Jahren
CR-Management GmbH & Co. KG
Stephan Zabel
Neuweiherstr. 3
90480 Nürnberg
zabel(at)cr-management.de
091148953966
http://www.cr-management.de
Datum: 14.11.2011 - 15:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 519622
Anzahl Zeichen: 2345
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dr. Günther Kreuzer
Stadt:
Nürnberg
Telefon: 0911 / 20 22-0
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 640 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"§ Alles was (Pferde-)Recht ist"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
DR KREUZER COLL (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Schließen Vermieter und Mieter sowohl einen Mietvertrag über eine Wohnung als auch einen separaten Mietvertrag über eine Garage ab, kann die separate Kündigung des Garagenmietvertrages durch den Vermieter unzulässig sein. Letzteres ist für den Mieter vorteilhaft, da ein Mietvertrag über Wohnr
Verkehsrecht: Verkehrsunfall unter Alkohol - Versicherung kann Leistung kürzen! ...
Verkehrsunfall unter Alkohol: Versicherung kann Leistung kürzen! Führt der Versicherte einen Unfallschaden vorsätzlich herbei, kann die Versicherung die Leistung nach § 81 Abs. 1 VVG ablehnen. Nach der Vorschrift des § 81 Abs. 2 VVG darf die Versicherung bei einem Unfallschaden, den der Versi
Waffenrecht: Diebstahl mit Waffen - Beisichführen eines Taschenmessers genügt! ...
Diebstahl mit Waffen: Beisichführen eines Taschenmessers genügt! Schon das Beisichführen eines Taschenmessers genügt für die Qualifikation eines Diebstahls zum Diebstahl mit Waffen gemäß § 244 Abs.1 Nr.1a StGB. Dieser sieht als Mindeststrafe eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten vor. Die
Weitere Mitteilungen von DR KREUZER COLL
Krise verändert Verbrauchererwartungen gegenüber Finanzwirtschaft ...
So düster haben die Deutschen die finanzielle Gesamtlage selten bewertet. Obwohl Deutschland selbst noch ausgezeichnet dasteht, schwant den Deutschen von der Eurokrise nichts Gutes. Was das für die aktuelle Finanzberatung in Deutschland bedeuten kann, erklärt Experte Dr. Rolf Wiswesser. "Ei
Glückwunsch, Bürger Biermann ...
CDU/CSU-Fraktion würdigt politische und künstlerische Arbeit Morgen feiert Wolfgang Biermann seinen 75. Geburtstag. Dazu erklären der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Wolfgang Börnsen (Bönstrup) und der Obmann der Arbeitsgruppe Kultur und Medien, Marco Wan
RUPPERT: Aufklärung statt Symbolpolitik (14.11.2011) ...
BERLIN. Angesichts der erneuten Forderung nach einem NPD-Verbot im Zusammenhang mit der rechtsextremen Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) erklärt der Extremismus-Experte der FDP-Bundestagsfraktion Stefan RUPPERT: Die FDP-Bundestagsfraktion lehnt ein erneutes NPD-Ve
Dirk Niebel trifft georgischen Premierminister Gilauri ...
Dirk Niebel, Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, empfing heute in Berlin den georgischen Premierminister Gilauri. "Mit international anerkannten Erfolgen bei der Bekämpfung der Korruption und der Stärkung von Georgien als Investit




