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Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert: Jetzt beeilen und vor Jahresende Steuererstattungen sichern

14.12.2011 - 14:45 | 540035
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Wer kennt das nicht: Einkommensteuererklärung? Die hat doch noch Zeit. „Leider nein“, sagt die Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. Das Jahr neigt sich dem Ende entgegen und mit dem Korkenknall am Silvesterabend verschenkt so mancher Steuerzahler, der die Fristen nicht beachtet, bares Geld. Die bundesweit tätige Lohnsteuerhilfe Bayern e. V., die mehr als 500.000 Mitglieder betreut, empfiehlt Arbeitnehmern, die nicht zur Abgabe verpflichtet sind, rechtzeitig tätig zu werden.

(firmenpresse) -
Nach Erfahrungen der Lohnsteuerhilfe Bayern kennen viele Arbeitnehmer ihre Ansprüche nicht. Der Staat spart dadurch jährlich Millionen, die dem Steuerzahler im Geldbeutel fehlen. Deshalb lautet die Empfehlung der Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.: Jetzt handeln! Steuerzahler, die nicht zur Abgabe verpflichtet sind, haben vier Jahre lang Zeit, ihre Einkommensteuererklärung abzugeben. Das heißt: Die Erklärung für das Jahr 2007 muss spätestens am 31. Dezember 2011 beim Finanzamt sein. Um die Frist einzuhalten, würde es genügen, lediglich den Mantelbogen und die Anlage N mit den wichtigsten Angaben zu den Einkünften abzugeben. Belege zu Werbungskosten, außergewöhnlichen Belastungen oder Sonderausgaben können auch im neuen Jahr nachgereicht werden.

Viele Arbeitnehmer verzichten auf eine Einkommensteuererklärung, weil sie mit keiner oder nur einer geringen Erstattung rechnen. Die Erfahrungen der Lohnsteuerhilfe Bayern e. V., zeigen jedoch ein anderes Bild. Mitglieder des Lohnsteuerhilfevereins bekamen für das Jahr 2010 beispielsweise mehr als 1.100 Euro erstattet. Wer sich nicht selbst an die Einkommensteuererklärung herantraut, kann dazu die Hilfe der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. in Anspruch nehmen. Diese berät im Rahmen einer Mitgliedschaft nicht nur in vielen Fragen rund um Steuern, sondern erstellt gegen einen Jahresbeitrag, der sich nach dem Einkommen richtet, auch die Steuererklärung.

Übrigens: Gerade für junge Leute, die ihre Ausbildung beendet haben, ist die Abgabe der Steuererklärung lohnenswert – vor allem für das Jahr der Abschlussprüfungen. Oftmals wurde im ersten Halbjahr ein relativ geringes Ausbildungsentgelt bezahlt, im zweiten Halbjahr dagegen gibt es mit der Festanstellung oftmals das höhere Gehalt, für welches mehr Steuern anfallen. Weil beim Lohnsteuerjahresausgleich das gesamte Jahreseinkommen berücksichtigt wird und dementsprechend der Steuersatz niedriger ausfällt als bei der Berechnung der Lohnsteuer, ist in den meisten Fällen mit einer Rückzahlung zu rechnen. Können zusätzliche Kosten für den Arbeitsweg, Berufskleidung oder anderes geltend gemacht werden, ist mit einer noch höheren Erstattung zu rechnen.



Mehr Infos zum Thema unter www.lohi.de.


Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein
Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. mit Hauptsitz in München wurde 1966 gegründet und ist im gesamten Bundesgebiet aktiv. Mit mehr als 500.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. In über 350 Beratungsstellen berät die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. ihre Mitglieder im Rahmen der begrenzten Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. 96 Prozent der Mitglieder werden in Beratungsstellen betreut, die von zertifizierten Beratungsstellenleiter/innen geführt werden.

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finanzen, steuern, einkommenssteuer,

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Dies ist eine Pressemitteilung von Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.

Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. ist Berater, Betreuer und Partner für mehr als 500.000 Mitglieder, mit dem Anspruch hoher Qualität in allen steuerlichen Angelegenheiten im Rahmen ihrer Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 des StberG. Der Verein ist Mitglied im Bundesverband (BDL) der Lohnsteuerhilfevereine e. V. sowie im Zertifizierungsverband (ZVL) der Lohnsteuerhilfevereine e. V. in Berlin. Der Verein erstellt für seine Mitglieder die Einkommensteuererklärung, übernimmt die gesamte Abwicklung mit dem Finanzamt und bietet individuelle Beratung bei der Gestaltung aller Lohnsteuerfragen.


Weitere Infos zur Pressemeldung:
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PresseKontakt / Agentur:
Jochen Klaus Gerstl
Marketingleiter
Zuständig für die Pressearbeit der
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.

Tel: (0941) 5 86 75 – 121
E-Mail: j.gerstl(at)lohi.de


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Firma: Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.
Ansprechpartner: Jochen Klaus Gerstl
Stadt: Regensburg
Telefon: (0941) 5 86 75 – 121

Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung


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