Änderungen beim Kindergeld – Verdienstgrenze für volljährige Kinder entfällt
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Bisher durften Kinder, die sich in der Ausbildung befanden, studierten oder ein soziales Jahr absolvierten, nicht mehr als 8.004 Euro pro Jahr verdienen. Lagen die Einnahmen darüber, wurde das Kindergeld vom Staat gestrichen. Seit dem 1. Januar 2012 gilt dieser Grenzbetrag nicht mehr. Auch für Söhne oder Töchter, die auf einen Ausbildungsplatz warten, gibt es weiterhin Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Damit verbunden sind weitere steuerliche Vorteile für die Eltern, wie zum Beispiel der Kinderfreibetrag.
Einschränkungen gibt es lediglich für eine weitere Ausbildung nach einem Erststudium bzw. einem bereits erzielten Berufsabschluss. In diesen Fällen gibt es Kindergeld nur, wenn eine Nebentätigkeit des Kindes 20 Wochenstunden nicht überschreitet.
Mit der neuen Regelung wird für viele Eltern die Steuererklärung leichter, so die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. Zudem haben nun wieder mehr Familien Anspruch auf Kindergeld und werden nicht bestraft, wenn sich ein Student oder Auszubildender in den Ferien oder nach Feierabend etwas hinzuverdient.
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Datum: 27.01.2012 - 14:47 Uhr
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