Vorsicht beim närrischen Treiben in der Wohnung
ID: 573801
Auch an Fasching gilt die Nachtruhe
Das Recht auf eine ordentliche Feier im Jahr, auf das sich viele Mieter gerne berufen, ist nur eine Legende. Ein schönes Faschingstreiben mit Freunden ist dennoch möglich, wenn man sich an ein paar Spielregeln hält. "Am besten ist es, die Nachbarn schon vorab über die Feier zu informieren", empfiehlt Verbandsdirektor Xaver Kroner. Für Wohlwollen im Haus sorge auch die Einladung, beim Fest vorbeizuschauen. Selbstverständlich kostümiert.
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Datum: 14.02.2012 - 12:05 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:
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